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Die Gräber des gallo-römischen vicus von Mamer

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Einleitung

Obschon seit langem bekannt ist, daß zum vicus zwei Gräberfelder gehören, so sind jedoch die Informationen über sie mehr als spärlich bis zum Begin der Grabungen der « D'Georges Kayser Altertumsfuerscher » von 1991. Dies hängt einerseits mit der Tatsache zusammen, daß die bedeutendsten Funde bereits um die Mitte des letzten Jahrhunderts erfolgten und somit die Grabungsberichte sowie die Interpretationsversuche nur mit der gebotenen Vorsicht heranzuziehen sind; andererseits ist die Bautätigkeit in der Ortschaft Mamer in den letzten Jahrzehnten so ausgeprägt gewesen, daß gerade in neuerer Zeit viele Befunde teils absichtlich, teils unwissentlich ignoriert und unbeobachtet zerstört worden sind.

Die Anlage der Gräberfelder ausserhalb der Ortschaft belegt, dass auch in Mamer das XII-Tafelgesetz (Lex duodecim tabularum) Anwendung fand, demnach Tote weder in der Stadt eingeäschert noch begraben werden durften « Hominem mortuum in urbe ne sepelito neve urito ».

Originaltext der XII Tafeln:
http://www.fh-augsburg.de/~harsch/Chronologia/Lsante05/LegesXII/leg_ta00.html

Übersetzung:
http://www2.tu-berlin.de/fb1/AGiW/Auditorium/RomRecht/SO3/LXIITab.htm


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