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Name: Juckelsbësch
Juckelsboesch, Juckelsbusch
Koordinaten:
N 49° 38' 50'' E 6° 2' 47'' - 49.64722 / 6.04639

Carte régionale 1:20000
© Origine Administration du Cadastre et de la Topographie Luxembourg
(ACT)
Interaktive Kartenwerke Luxemburg 3D
Der „Juckelsboesch“, ein etwa 150 ha großes,
rautenförmiges, allseitig von bewaldeten Bachtälern begrenztes Sandsteinplateau,
welches zur einen Hälfte aus Wäldern (östlich) und zur anderen Hälfte aus
Ackerland (westlich) besteht. Es liegt halbwegs
zwischen Kehlen (im Norden) und Mamer (im Süden); es gehört zur letztgenannten
Gemeinde.
Dieser Wald, von ursprünglich circa 235 Hektar Größe, wurde wahrscheinlich schon
von den Ardennergrafen als Privatbesitz aus den Mamer Gemeindewäldern losgelöst.
Jedenfalls erscheint er als solcher während der 800jährigen Grundherrschaft der
Maximiner.
[Flener,
1960,
S. 290]
Tiefe, schluchtenartige Täler der Kielbaach im Süden und Südwesten, der
Riedelbaach im Norden und der Mamer im Westen trennen das
Hochplateau von den umliegenden Gebieten ab. Lediglich von der nordwestlichen
Ecke aus ist eine bequeme Zufahrt zum "Juckelsboesch" möglich.
Der Name "Juckelsboesch" stammt aller Wahrscheinlichkeit nach vom
lateinischem "iugum" (= Joch, aber auch Bergrücken, Höhenzug). Die
schachbrettmusterartige Wegeeinteilung erfolgte erst Anfang des 20. Jahrhunderts
nach der Rodung des Waldbestandes.
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Carte topographique 1:20000 Série TC, Edition 2002
© Origine Administration du Cadastre et de la Topographie Luxembourg.
Droits réservés au Grand-Duché de Luxembourg (1998-2000)
(ACT)
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Carte topographique 1:5000 BD-L-TC
© Origine Administration du Cadastre et de la Topographie Luxembourg.
Droits réservés au Grand-Duché de Luxembourg (2004)
(ACT) |
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Siedlungsspuren in und um den "Juckelsbësch" |
Erst im 19. Jh. wurde die westliche
Hälfte des Plateaus gerodet. Dabei kamen archäologische Funde zutage, denen man
leider zu geringe Beachtung schenkte und die heute bis auf einige im
Staatsmuseum verwahrte Stücke größtenteils wieder verschollen sind.
Im Walde
versteckte Grabhügel - unweit der in der süd-östlichen Plateau-Ecke gelegenen
Fliehburg mit Abschnittswall
(1
Vgl. Reinhard Schindler, Vor- und Frühgeschichtliche Burgwälle im G.-H.
Luxemburg, Plan 5, Trier 1977)
lockten natürlich Schatzgräber.
Mit welchem Erfolg, weiß man nicht.

Teil des Plateaus aus der Vogelperspektive. Foto:
GKA
Bereits seit den 20ger Jahren des 20. Jh. werden Steinzeitartefakte auf den
gepflügten Feldern aufgelesen. Die ältesten Funde datieren ins
Jungpaläolithikum.

Paläolithische Funde vom "Juckelsboesch" (Sammlung Robert
Adam, Kehlen). Foto:
GKA
Weitere Funde stammen aus dem
Mesolithikum und dem
Neolithikum. An verschiedenen
Stellen treten außerdem regelmäßig bronzezeitliche- und eisenzeitliche
Artefakte, insbesondere Keramikscherben, ans Tageslicht.

Mesolithische Funde vom "Juckelsboesch".
(Sammlung Robert Adam, Kehlen).
Foto:
GKA

Neolithische Funde vom "Juckelsboesch" (Sammlung Robert Adam,
Kehlen). Foto:
GKA

Bronzezeitliche Funde vom "Juckelsboesch" (Sammlung. Alex Bix).
Foto:
GKA
An einer Stelle erlaubte die Dichte der Keramikfunde
eine
eisenzeitlichen Siedlungsstelle im südwestlichen Zipfel des Plateaus zu
lokalisieren,
welche schließlich Professor Marcel Lamesch dazu veranlasste, im Winter
1969/1970 eine von ihm geleitete Sondierungsgrabung durchzuführen. Es sollte
sich herausstellen, dass ein Großteil der Keramikfunde aus einer Siedlungsgrube
stammte, welche im 5. Jahrhundert v. Chr. verfüllt worden war
(vgl.
Lamesch, 1984).

Keramikbruchstücke aus der frühen Eisenzeit vom "Juckelsboesch".
Foto:
GKA
Desgleichen wurden römische
Ziegelstücke, Scherben und Metallgegenstände gefunden. An einer Stelle, rund
hundert Schritte südöstlich der Vermessungsmarke 351,5 m ü. NN
häuften sich solche Streufunde so lange, bis es schließlich zur Freilegung eines
Grabes und schlussendlich eines Gräberfeldes kam.
Im 10. Jahrhundert befindet sich das Dorf Mamer mitsamt seiner Gemarkung im
Besitz des Ardennergrafen Wigerich. Hierzu gehörte auch der "Juckelsboesch".
Während der Graf allerdings alle übrigen Wälder der Dorfgemeinschaft überließ,
behielt er den "Juckelsboesch" als Privatbesitz zurück.
Am 8. April 960 schenkte Wigerichs Tochter Liutgardis der
Abtei Sankt Maximin
aus Trier Dorf und Bann Mamer mitsamt "Juckelsboesch". Die Mamer fühlten sich
stets um den schönen "Juckelsboesch" betrogen und versuchten Jahrhunderte
hindurch, bis zur französischen Revolution, sich durch Prozesse in dessen Besitz
zu bringen.
Allerdings erlangten die Mamer Dorfbewohner lediglich einige Vergünstigungen,
welche im von Hardt veröffentlichten
Weistum aus dem Jahre 1542 beschrieben
sind, das auf
dem Jahrgeding (jährlich zu bestimmter Zeit (ein- oder mehrmals) gehaltenes
ländliches Gericht) vom Jahre 1542 durch die Schöffen vorgetragen wurde.
[Flener,
1960, SS. 77-79]
Die
Mamer Gemeiner hatten das Recht, vom 1. Oktober bis zum ersten Freitag im März
im Juckelsbusch dreimal dürres Holz zu hauen und Fallholz zu raffen, wofür sie
von jeder Fuhre eine Taxe zu bezahlen hatten, deren Gesamtertrag zum dritten
Teil den Vogtherren gehörte.
19) Über die
Holznutzung im Juckelsbusch weisen die Schöffen drei Ruegen (Roigen). Die
erste dauert von St. Remigiustag bis St. Martin, die zweite von St. Martin
bis Weihnachten, die dritte von Weihnachten bis ersten Freitag im März.
Innerhalb dieser drei Ruegen darf jeder Mamer Vogtinhaber im Juckelsbusch
Totholz hauen und Fallholz raffen und heimfahren. Von jeder Fuhre bezahlen
sie zwei Beyer. Von dieser Einnahme nimmt das Schöffengericht 5 1/2 Beyer.
Das Übrige wird in drei Teile geteilt. Davon nimmt der Abt als Grundherr
zwei Teile, und der Herr von Mersch als Schutzvogt einen Teil. Der Meier
erhebt dieses Geld und wird davon der Gerichtsherren Kost auf den
Jahrgedingen bestritten.
Jeder Mamer Gemeiner
durfte Schweine zur Ackermast in den Juckelsbusch treiben. Für jedes Schwein
musste eine Gebühr bezahlt werden, deren Gesamtertrag dem Vogtherrn gehörte.
20) Alle
Gemeine von Mamer, einerlei welchem Herrn sie dienen, haben das Recht, ihre
Schweine zur Ackermast in den Juckelsbusch zu treiben. Von jedem Schwein ist
eine Gebühr von 1/2 Beyer zu entrichten. Der Grundmeier erhebt diese Gebühr
und liefert sie dem Meier des Schutzvogtes ab. Die Schöffen müssen vorher
den Ackerschatz besehen.
Der Vogtherr hatte
das Recht, dürres Holz zu verkaufen, doch besagt ein anderer Artikel, dass
unbeschadet dieser Vergünstigung dem Abt der ganze Wald gehöre, der Boden und
alles Holz: "Wipell und Stronk, duere und gruene".
23) Der
Vogtherr hat das Recht Totholz im Juckelsbusch zu verkaufen. Als
Gegenleistung muss er den Grundherrn, das Gericht und die Untertanen (hier
arme Leute genannt) schützen.
Der
Bote des Abtes hatte den Wald zu hüten und dafür musste der Vogtherr demselben
jährlich ein Malter Roggenkorn liefern.
24) Der
Vogtherr muss dem Boten des Abts jährlich einen Malter Roggenkorn liefern
für die Hut des Juckelsbusch.
Bei Forstfrevel
wurde das Holz zu Gunsten des Abtes beschlagnahmt. Die außerdem verwirkte
Geldstrafe gehörte dem Vogtherrn.
25)
Forstfrevel im Juckelsbusch werden gestraft wie folgt: Mamer Einwohner
müssen vom Stock (der unrechtmäßig gehauenen Bäume) drei Beyer, auswärtige
aber sechs Beyer zahlen. Dieselbe Strafe ist für jede Fuhre Unterholz und
Reiser zu entrichten. Gelingt es den Frevlern ungepfändet aus dem Walde zu
entkommen, so sind sie frei.
26) Am
Freitag im Juckelsbusch gehauenes Holz wird zu Gunsten des Herrn Abts
beschlagnahmt. Die außerdem verwirklichte Geldstrafe gehört dem Vogtherrn.
27) Einige zu
Kehlen sesshafte Leute haben das Recht im Juckelsbusch Holz zu raffen,
jedoch "sonder Axt und Krommen". Dafür müssen sie Weihnachten dem
maximinischen Boten ein hausbacken Brot, und dem Meier einen Beyer geben.
Hauen diese Leute Holz, so sind sie zu pfänden. Gelingt es ihnen zu
entkommen, so soll der Bote ihnen nach Kehlen folgen und dort die Strafe
erheben. Weigern sie sich zu zahlen, so wird ihnen das Feuer gepfändet.
Im Jahre 1543, als die Söldner des
Herzogs von Orléans Mamer einäscherten,
flüchteten die Mamer Dorfbewohner sich in den "Juckelsboesch", vorzugsweise in
das schwer zugängliche Kehlbachtal mit seinen reichen Wasserquellen. Ebenso im
Jahre 1639, als der kaiserliche Feldherr
Piccolomini
von Bastnach kommend sein
Lager in Mamer aufschlug, und Kroaten und Polen das Dorf brandschatzten.
In Wirklichkeit aber betrachteten die Herren von Mersch sich als Eigentümer des
Waldes, wie aus mehreren Urkunden hervorgeht.
Ein anderes, in der Geschichte der
Herrschaft und Pfarrei Mersch von Majerus und Grob veröffentlichtes
Schöffenweistum aus dem Jahre 1612 handelt von den Rechten der Herren von Mersch
als Schutzvögte und Hochgerichtsherren des Hofes Mamer.
[Flener,
1960, S. 81]
11) Im Walde Juckelsbusch ist der Herr von Mersch Vogt und der Abt von Sankt
Maximin Grundherr. Da das Wasser, oder die Bäche um den Juckelsbusch dem
Herrn von Mersch allein gehören, so steht ein Baum soweit er im Wasser
liegt, dem Hochgerichtsherrn zu. Liegt er auf dem Lande, so erhält der Abt,
als Grundherr, ein Stück von 7 Fuß am Stocke zugemessen.
Doch nicht allein
die Vogtherren, auch die Mamer Gemeiner machten Sankt Maximin den Besitz des
Waldes streitig. Nicht zufrieden mit den ihnen gewährten Vergünstigungen der
Ackermast und Holzentnahme, forderten sie freies Schalten und Walten im
Juckelsbusch. Im Jahre 1734 erreichten sie nach mehreren verlorenen Prozessen
ein Urteil des Provinzialrates. nach dem Mamer ein Achtel des Waides (circa 30
Hektar) erhielt, dafür aber den Waldhüter ganz bezahlen musste. In den
Katastertabletten vom Jahre 1766 fordern die Gemeiner dennoch statt des Tot- und
Weißholzes "ein gutes Buchenholz".
 
Florin d'or von Wilhelm I von Geldern 1377-1402, Fundort:
Juckelsboesch (Sammlung Alex Bix).
Foto:
GKA
[Flener,
1960,
SS. 290-293]
Mit der Besetzung des Landes durch die Franzosen im Jahre 1795 hörten alle
feudalen Einrichtungen auf, und der Juckelsbusch wurde als geistlicher
Besitz beschlagnahmt und zum Nationalgut erklärt. Die Maximiner
protestierten gegen diese Maßnahme. Der Protest hatte den Erfolg, dass auf
Anweisung des
Generals Hoche, der Nationalagent Legier den Mönchen 1796 erlaubte, Holz
zur Heizung ihres Refugiums zu Luxemburg im Juckelsbusch zu fällen.
Im Jahre 1797 aber wurden sowohl die Maximiner, wie auch die Mamer ihrer
Rechte für verlustig erklärt.
Unter österreichischer Herrschaft, während der
Regierungszeit der Kaiserin
Maria Theresia
(1740-1780), wurden im "Juckelsboesch" die
ersten Riesentannen angepflanzt. Als magischer Anziehungspunkt galt während
Jahren die altehrwürdige "Mudderbuch" oder "Apostelbuche", so
benannt weil neben dem mächtigen Hauptstamm zwölf Nebenstämme hervorsprossen.
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Die sogenannte "Mutterbuche"
Foto: Winter (aus Flener, 1960) |
Eine der sogenannten "Riesentannen"
Foto: Winter (aus Flener, 1960) |
Die westliche Hälfte
des Juckelsbusch (etwa 75 ha) kam gegen 1870 in den
Besitz des Notars Funck von Cap, der den Wald ausroden ließ und die Fläche
zu Ackerland umgestaltete. Funck beabsichtigte, hier ein großes Hofgut
anzulegen, da der Boden reiche Ernten gab. Der Plan zur Errichtung eines
Hofgutes kam jedoch nicht zur Ausführung, wegen Schwierigkeiten mit der
Wasserbeschaffung. An diese Zeit erinnert noch der "Funckenbour", ein
gemauerter Waschbrunnen im Kehlbachtal, den Funck einrichten ließ.
Die westhälfte kam wieder an ein Mitglied der Familie Boch und wurde mit
Fichten bepflanzt. Um 1913 erwarb der Holzhändler Jacquemin von
Habay-la-Neuve den Boden mit dem Fichtenbestand, den er ganz abholzen ließ.
Diese Arbeit dauerte 7 Jahre. Dreimal entstanden durch die riesigen
Reisermengen große Brände, wobei jedesmal viel Nutzholz mitverbrannte.
Nach beendetem Kahlschlag wurde die Hochfläche in Parzellen eingeteilt, die
in der Hauptsache von Kehlener Einwohnern erworben wurden. Der Hang zum
Kehlbachtal kam an Herrn James Risch von Cap. Der nordwestliche Hang längs
des Weges nach Kehlen und zum Redelbachtal wurde von der Gemeinde Mamer
erworben. Die Sektion Mamer bepflanzte hier 17, die Sektion Holzern 10
Hektar mit Fichten, als Ersatz für abgeholzte Waldparzellen.
Die östliche Hälfte blieb als Laubwald bestehen und kam auf dem Erbwege an
die belgische Familie Maus, die längere Jahre hindurch jedes Jahr zwei
Holzschläge vornehmen ließ, wodurch der Bestand des Waldes stark gelichtet
wurde. Als die Herren Maus gegen Ende des 19. Jahrhunderts daran gingen,
große Flächen kahlschlagen zu lassen, bestand die Gefahr, dass bald der
ganze Wald mit all seinen Naturschönheiten verschwunden sei. über dem Rand
des Redelbachhanges standen 14 Riesentannen. von denen schon 12 dem
Geldbedürfnis der Besitzer zum Opfer gefallen waren. Um der Gefahr
vorzubeugen, dass auch die zwei letzten dieser Riesen, und die weitberühmte
Mutterbuche dem gleichen Schicksal anheimfielen, erwarb der Staat vorerst in
dieser Gegend ein Areal von einem Hektar, und kaufte um die Jahrhundertwende
den ganzen Wald als Staatsdomäne, mit einem Flächeninhalt von 18,6555
Hektar.
Eine ziemliche Anzahl kreisrunder Stellen mit schwarzer Erde zeugen von der
Kohlenbrennerei, die früher im Walde stattfand. Als im ersten Weltkrieg die
Wirtschaftsformen vergangener Zeiten wieder zur Geltung kamen, erstand auch
das Kohlenbrennen wieder. Die Regierung ließ im Juckelsbusch durch den
75jährigen Köhler Didier von Bour, die für verschiedene Berufe damals noch
unentbehrlichen Holzkohlen brennen. In der Nähe der Mutterbuche schlug
Didier sein Quartier auf, in einer Köhlerhütte. In seinen Meilern verkohlte
er an die 100 Korden Brennholz, wobei pro Korde 250 kg Kohlen gewonnen
wurden.
Leider fielen die stolzen Riesentannen den auf dieser Höhe besonders heftig
wütenden Stürmen zum Opfer. Die erste im Jahre 1936, und der letzten riss am
25. Dezember 1954 ein Orkan den Wipfel in Länge von 10 Meter ab, so dass sie
am 31. März 1955 gefällt werden musste. Die Länge des Stammes betrug 37
Meter, dessen Umfang 4,07 Meter. Die Zählung der Jahresringe ergab ein Alter
von 215 Jahren.
Quellen:
[Adam, Juckelsboesch I]
[Flener,
1960]
[Thill, 1977]
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