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MAMER - "JUCKELSBËSCH"

Einleitung

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Name: Juckelsbësch Juckelsboesch, Juckelsbusch

Koordinaten: N 49° 38' 50'' E 6° 2' 47'' - 49.64722 / 6.04639

 


Carte régionale 1:20000
© Origine Administration du Cadastre et de la Topographie Luxembourg (ACT)
Interaktive Kartenwerke Luxemburg 3D

 

Der „Juckelsboesch“, ein etwa 150 ha großes, rautenförmiges, allseitig von bewaldeten Bachtälern begrenztes Sandsteinplateau, welches zur einen Hälfte aus Wäldern (östlich) und zur anderen Hälfte aus Ackerland (westlich) besteht. Es liegt halbwegs zwischen Kehlen (im Norden) und Mamer (im Süden); es gehört zur letztgenannten Gemeinde.

 

Dieser Wald, von ursprünglich circa 235 Hektar Größe, wurde wahrscheinlich schon von den Ardennergrafen als Privatbesitz aus den Mamer Gemeindewäldern losgelöst. Jedenfalls erscheint er als solcher während der 800jährigen Grundherrschaft der Maximiner. [Flener, 1960, S. 290]

 

Tiefe, schluchtenartige Täler der Kielbaach im Süden und Südwesten, der Riedelbaach im Norden und der Mamer im Westen trennen das Hochplateau von den umliegenden Gebieten ab. Lediglich von der nordwestlichen Ecke aus ist eine bequeme Zufahrt zum "Juckelsboesch" möglich.

 

Der Name "Juckelsboesch" stammt aller Wahrscheinlichkeit nach vom lateinischem "iugum" (= Joch, aber auch Bergrücken, Höhenzug). Die schachbrettmusterartige Wegeeinteilung erfolgte erst Anfang des 20. Jahrhunderts nach der Rodung des Waldbestandes.

 

Carte topographique 1:20000 Série TC, Edition 2002
© Origine Administration du Cadastre et de la Topographie Luxembourg.
Droits réservés au Grand-Duché de Luxembourg (1998-2000) (ACT)

 

     

Carte topographique 1:5000 BD-L-TC
© Origine Administration du Cadastre et de la Topographie Luxembourg.
Droits réservés au Grand-Duché de Luxembourg (2004) (ACT)

   

Siedlungsspuren in und um den "Juckelsbësch"

 

Erst im 19. Jh. wurde die westliche Hälfte des Plateaus gerodet. Dabei kamen archäologische Funde zutage, denen man leider zu geringe Beachtung schenkte und die heute bis auf einige im Staatsmuseum verwahrte Stücke größtenteils wieder verschollen sind.

Im Walde versteckte Grabhügel - unweit der in der süd-östlichen Plateau-Ecke gelegenen Fliehburg mit Abschnittswall (1 Vgl. Reinhard Schindler, Vor- und Frühgeschichtliche Burgwälle im G.-H. Luxemburg, Plan 5, Trier 1977) lockten natürlich Schatzgräber. Mit welchem Erfolg, weiß man nicht.


Teil des Plateaus aus der Vogelperspektive. Foto: GKA

Bereits seit den 20ger Jahren des 20. Jh. werden Steinzeitartefakte auf den gepflügten Feldern aufgelesen. Die ältesten Funde datieren ins Jungpaläolithikum.

Paläolithische Funde vom "Juckelsboesch" (Sammlung Robert Adam, Kehlen)
Paläolithische Funde vom "Juckelsboesch" (Sammlung Robert Adam, Kehlen). Foto: GKA

Weitere Funde stammen aus dem Mesolithikum und dem Neolithikum. An verschiedenen Stellen treten außerdem regelmäßig bronzezeitliche- und eisenzeitliche Artefakte, insbesondere Keramikscherben, ans Tageslicht.

Mesolithische Funde vom "Juckelsboesch". (Sammlung Robert Adam, Kehlen)
Mesolithische Funde vom "Juckelsboesch". (Sammlung Robert Adam, Kehlen). Foto: GKA

Neolithische Funde vom "Juckelsboesch" (Sammlung  Robert Adam)
Neolithische Funde vom "Juckelsboesch" (Sammlung Robert Adam, Kehlen). Foto: GKA

Bronzezeitliche Funde vom "Juckelsboesch" (coll. Alex Bix)
Bronzezeitliche Funde vom "Juckelsboesch" (Sammlung. Alex Bix). Foto: GKA

An einer Stelle erlaubte die Dichte der Keramikfunde eine eisenzeitlichen Siedlungsstelle im südwestlichen Zipfel des Plateaus zu lokalisieren, welche schließlich Professor Marcel Lamesch dazu veranlasste, im Winter 1969/1970 eine von ihm geleitete Sondierungsgrabung durchzuführen. Es sollte sich herausstellen, dass ein Großteil der Keramikfunde aus einer Siedlungsgrube stammte, welche im 5. Jahrhundert v. Chr. verfüllt worden war (vgl. Lamesch, 1984).

Keramikbruchstücke aus der frühen Eisenzeit vom "Juckelsboesch"
Keramikbruchstücke aus der frühen Eisenzeit vom "Juckelsboesch". Foto: GKA

Desgleichen wurden römische Ziegelstücke, Scherben und Metallgegenstände gefunden. An einer Stelle, rund hundert Schritte südöstlich der Vermessungsmarke 351,5 m ü. NN häuften sich solche Streufunde so lange, bis es schließlich zur Freilegung eines Grabes und schlussendlich eines Gräberfeldes kam.

Im 10. Jahrhundert befindet sich das Dorf Mamer mitsamt seiner Gemarkung im Besitz des Ardennergrafen Wigerich. Hierzu gehörte auch der "Juckelsboesch". Während der Graf allerdings alle übrigen Wälder der Dorfgemeinschaft überließ, behielt er den "Juckelsboesch" als Privatbesitz zurück.

Am 8. April 960 schenkte Wigerichs Tochter Liutgardis der Abtei Sankt Maximin aus Trier Dorf und Bann Mamer mitsamt "Juckelsboesch". Die Mamer fühlten sich stets um den schönen "Juckelsboesch" betrogen und versuchten Jahrhunderte hindurch, bis zur französischen Revolution, sich durch Prozesse in dessen Besitz zu bringen.

Allerdings erlangten die Mamer Dorfbewohner lediglich einige Vergünstigungen, welche im von Hardt veröffentlichten Weistum aus dem Jahre 1542 beschrieben sind, das auf dem Jahrgeding (jährlich zu bestimmter Zeit (ein- oder mehrmals) gehaltenes ländliches Gericht) vom Jahre 1542 durch die Schöffen vorgetragen wurde.

[Flener, 1960, SS. 77-79]
Die Mamer Gemeiner hatten das Recht, vom 1. Oktober bis zum ersten Freitag im März im Juckelsbusch dreimal dürres Holz zu hauen und Fallholz zu raffen, wofür sie von jeder Fuhre eine Taxe zu bezahlen hatten, deren Gesamtertrag zum dritten Teil den Vogtherren gehörte.

19) Über die Holznutzung im Juckelsbusch weisen die Schöffen drei Ruegen (Roigen). Die erste dauert von St. Remigiustag bis St. Martin, die zweite von St. Martin bis Weihnachten, die dritte von Weihnachten bis ersten Freitag im März.
Innerhalb dieser drei Ruegen darf jeder Mamer Vogtinhaber im Juckelsbusch Totholz hauen und Fallholz raffen und heimfahren. Von jeder Fuhre bezahlen sie zwei Beyer. Von dieser Einnahme nimmt das Schöffengericht 5 1/2 Beyer. Das Übrige wird in drei Teile geteilt. Davon nimmt der Abt als Grundherr zwei Teile, und der Herr von Mersch als Schutzvogt einen Teil. Der Meier erhebt dieses Geld und wird davon der Gerichtsherren Kost auf den Jahrgedingen bestritten.

Jeder Mamer Gemeiner durfte Schweine zur Ackermast in den Juckelsbusch treiben. Für jedes Schwein musste eine Gebühr bezahlt werden, deren Gesamtertrag dem Vogtherrn gehörte.

20) Alle Gemeine von Mamer, einerlei welchem Herrn sie dienen, haben das Recht, ihre Schweine zur Ackermast in den Juckelsbusch zu treiben. Von jedem Schwein ist eine Gebühr von 1/2 Beyer zu entrichten. Der Grundmeier erhebt diese Gebühr und liefert sie dem Meier des Schutzvogtes ab. Die Schöffen müssen vorher den Ackerschatz besehen.

Der Vogtherr hatte das Recht, dürres Holz zu verkaufen, doch besagt ein anderer Artikel, dass unbeschadet dieser Vergünstigung dem Abt der ganze Wald gehöre, der Boden und alles Holz: "Wipell und Stronk, duere und gruene".

23) Der Vogtherr hat das Recht Totholz im Juckelsbusch zu verkaufen. Als Gegenleistung muss er den Grundherrn, das Gericht und die Untertanen (hier arme Leute genannt) schützen.

Der Bote des Abtes hatte den Wald zu hüten und dafür musste der Vogtherr demselben jährlich ein Malter Roggenkorn liefern.

24) Der Vogtherr muss dem Boten des Abts jährlich einen Malter Roggenkorn liefern für die Hut des Juckelsbusch.

Bei Forstfrevel wurde das Holz zu Gunsten des Abtes beschlagnahmt. Die außerdem verwirkte Geldstrafe gehörte dem Vogtherrn.

25) Forstfrevel im Juckelsbusch werden gestraft wie folgt: Mamer Einwohner müssen vom Stock (der unrechtmäßig gehauenen Bäume) drei Beyer, auswärtige aber sechs Beyer zahlen. Dieselbe Strafe ist für jede Fuhre Unterholz und Reiser zu entrichten. Gelingt es den Frevlern ungepfändet aus dem Walde zu entkommen, so sind sie frei.

26) Am Freitag im Juckelsbusch gehauenes Holz wird zu Gunsten des Herrn Abts beschlagnahmt. Die außerdem verwirklichte Geldstrafe gehört dem Vogtherrn.

27) Einige zu Kehlen sesshafte Leute haben das Recht im Juckelsbusch Holz zu raffen, jedoch "sonder Axt und Krommen". Dafür müssen sie Weihnachten dem maximinischen Boten ein hausbacken Brot, und dem Meier einen Beyer geben. Hauen diese Leute Holz, so sind sie zu pfänden. Gelingt es ihnen zu entkommen, so soll der Bote ihnen nach Kehlen folgen und dort die Strafe erheben. Weigern sie sich zu zahlen, so wird ihnen das Feuer gepfändet.

Im Jahre 1543, als die Söldner des Herzogs von Orléans Mamer einäscherten, flüchteten die Mamer Dorfbewohner sich in den "Juckelsboesch", vorzugsweise in das schwer zugängliche Kehlbachtal mit seinen reichen Wasserquellen. Ebenso im Jahre 1639, als der kaiserliche Feldherr Piccolomini von Bastnach kommend sein Lager in Mamer aufschlug, und Kroaten und Polen das Dorf brandschatzten.

In Wirklichkeit aber betrachteten die Herren von Mersch sich als Eigentümer des Waldes, wie aus mehreren Urkunden hervorgeht. Ein anderes, in der Geschichte der Herrschaft und Pfarrei Mersch von Majerus und Grob veröffentlichtes Schöffenweistum aus dem Jahre 1612 handelt von den Rechten der Herren von Mersch als Schutzvögte und Hochgerichtsherren des Hofes Mamer.

[Flener, 1960, S. 81]
11) Im Walde Juckelsbusch ist der Herr von Mersch Vogt und der Abt von Sankt Maximin Grundherr. Da das Wasser, oder die Bäche um den Juckelsbusch dem Herrn von Mersch allein gehören, so steht ein Baum soweit er im Wasser liegt, dem Hochgerichtsherrn zu. Liegt er auf dem Lande, so erhält der Abt, als Grundherr, ein Stück von 7 Fuß am Stocke zugemessen.

Doch nicht allein die Vogtherren, auch die Mamer Gemeiner machten Sankt Maximin den Besitz des Waldes streitig. Nicht zufrieden mit den ihnen gewährten Vergünstigungen der Ackermast und Holzentnahme, forderten sie freies Schalten und Walten im Juckelsbusch. Im Jahre 1734 erreichten sie nach mehreren verlorenen Prozessen ein Urteil des Provinzialrates. nach dem Mamer ein Achtel des Waides (circa 30 Hektar) erhielt, dafür aber den Waldhüter ganz bezahlen musste. In den Katastertabletten vom Jahre 1766 fordern die Gemeiner dennoch statt des Tot- und Weißholzes "ein gutes Buchenholz".

Florin d'or von Wilhelm I von Geldern 1377-1402, Fundort: Juckelsboesch (Sammlung Alex Bix)Florin d'or von Wilhelm I von Geldern 1377-1402, Fundort: Juckelsboesch (Sammlung Alex Bix)
Florin d'or von Wilhelm I von Geldern 1377-1402, Fundort: Juckelsboesch (Sammlung Alex Bix). Foto: GKA

[Flener, 1960, SS. 290-293]
Mit der Besetzung des Landes durch die Franzosen im Jahre 1795 hörten alle feudalen Einrichtungen auf, und der Juckelsbusch wurde als geistlicher Besitz beschlagnahmt und zum Nationalgut erklärt. Die Maximiner protestierten gegen diese Maßnahme. Der Protest hatte den Erfolg, dass auf Anweisung des Generals Hoche, der Nationalagent Legier den Mönchen 1796 erlaubte, Holz zur Heizung ihres Refugiums zu Luxemburg im Juckelsbusch zu fällen.

Im Jahre 1797 aber wurden sowohl die Maximiner, wie auch die Mamer ihrer Rechte für verlustig erklärt.

Unter österreichischer Herrschaft, während der Regierungszeit der Kaiserin Maria Theresia (1740-1780), wurden im "Juckelsboesch" die ersten Riesentannen angepflanzt. Als magischer Anziehungspunkt galt während Jahren die altehrwürdige "Mudderbuch" oder "Apostelbuche", so benannt weil neben dem mächtigen Hauptstamm zwölf Nebenstämme hervorsprossen.

Die sogenannte "Mutterbuche"
Foto: Winter (aus Flener, 1960)
Eine der sogenannten "Riesentannen"
Foto: Winter (aus Flener, 1960)

 

Die westliche Hälfte des Juckelsbusch (etwa 75 ha) kam gegen 1870 in den Besitz des Notars Funck von Cap, der den Wald ausroden ließ und die Fläche zu Ackerland umgestaltete. Funck beabsichtigte, hier ein großes Hofgut anzulegen, da der Boden reiche Ernten gab. Der Plan zur Errichtung eines Hofgutes kam jedoch nicht zur Ausführung, wegen Schwierigkeiten mit der Wasserbeschaffung. An diese Zeit erinnert noch der "Funckenbour", ein gemauerter Waschbrunnen im Kehlbachtal, den Funck einrichten ließ.


Die westhälfte kam wieder an ein Mitglied der Familie Boch und wurde mit Fichten bepflanzt. Um 1913 erwarb der Holzhändler Jacquemin von Habay-la-Neuve den Boden mit dem Fichtenbestand, den er ganz abholzen ließ. Diese Arbeit dauerte 7 Jahre. Dreimal entstanden durch die riesigen Reisermengen große Brände, wobei jedesmal viel Nutzholz mitverbrannte.


Nach beendetem Kahlschlag wurde die Hochfläche in Parzellen eingeteilt, die in der Hauptsache von Kehlener Einwohnern erworben wurden. Der Hang zum Kehlbachtal kam an Herrn James Risch von Cap. Der nordwestliche Hang längs des Weges nach Kehlen und zum Redelbachtal wurde von der Gemeinde Mamer erworben. Die Sektion Mamer bepflanzte hier 17, die Sektion Holzern 10 Hektar mit Fichten, als Ersatz für abgeholzte Waldparzellen.

Die östliche Hälfte blieb als Laubwald bestehen und kam auf dem Erbwege an die belgische Familie Maus, die längere Jahre hindurch jedes Jahr zwei Holzschläge vornehmen ließ, wodurch der Bestand des Waldes stark gelichtet wurde. Als die Herren Maus gegen Ende des 19. Jahrhunderts daran gingen, große Flächen kahlschlagen zu lassen, bestand die Gefahr, dass bald der ganze Wald mit all seinen Naturschönheiten verschwunden sei. über dem Rand des Redelbachhanges standen 14 Riesentannen. von denen schon 12 dem Geldbedürfnis der Besitzer zum Opfer gefallen waren. Um der Gefahr vorzubeugen, dass auch die zwei letzten dieser Riesen, und die weitberühmte Mutterbuche dem gleichen Schicksal anheimfielen, erwarb der Staat vorerst in dieser Gegend ein Areal von einem Hektar, und kaufte um die Jahrhundertwende den ganzen Wald als Staatsdomäne, mit einem Flächeninhalt von 18,6555 Hektar.

Eine ziemliche Anzahl kreisrunder Stellen mit schwarzer Erde zeugen von der Kohlenbrennerei, die früher im Walde stattfand. Als im ersten Weltkrieg die Wirtschaftsformen vergangener Zeiten wieder zur Geltung kamen, erstand auch das Kohlenbrennen wieder. Die Regierung ließ im Juckelsbusch durch den 75jährigen Köhler Didier von Bour, die für verschiedene Berufe damals noch unentbehrlichen Holzkohlen brennen. In der Nähe der Mutterbuche schlug Didier sein Quartier auf, in einer Köhlerhütte. In seinen Meilern verkohlte er an die 100 Korden Brennholz, wobei pro Korde 250 kg Kohlen gewonnen wurden.

Leider fielen die stolzen Riesentannen den auf dieser Höhe besonders heftig wütenden Stürmen zum Opfer. Die erste im Jahre 1936, und der letzten riss am 25. Dezember 1954 ein Orkan den Wipfel in Länge von 10 Meter ab, so dass sie am 31. März 1955 gefällt werden musste. Die Länge des Stammes betrug 37 Meter, dessen Umfang 4,07 Meter. Die Zählung der Jahresringe ergab ein Alter von 215 Jahren.

 

Quellen:

[Adam, Juckelsboesch I]

[Flener, 1960]
[Thill, 1977]

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