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Der Mamer Zehnt und die Einkünfte der Pfarrer


Quelle: Nik. Flener-Delcourt, Aus der Geschichte der Ortschaft Mamer. Herausgegeben von der Gemeindeverwaltung bei Gelegenheit der 1000-Jahr-Feier von Mamer im Jahre 1960,  Ss. 115-117 [= Flener 1960]. Mit Verbesserungen und Ergänzungen.

Wie schon im Kapitel über die Mamer Kirche beschrieben worden ist, bestand diese schon vor dem Datum der Schenkung von 960 und war eine Eigenkirche der Ardennergrafen, welche den Grund und Boden stellten, die Kirche mit einigem Vermögen (meist durch Überweisung von Grundstücken) ausstatteten und ihre abhängigen Leute veranlassten, das Christentum anzunehmen. Dadurch erlangten sie dann auch einen bedeutenden Einfluss auf diese Kirche; sie wurden Eigenkirchenherren, konnte den Priester ernennen, vielfach aus dem Kreis der Eigenleute, und hatten Anteil an den Einkünften dieser Kirche.

Der Grundbesitz musste so bemessen sein, dass sein Ertrag für die Bedürfnisse der Kirche und den Unterhalt des Pfarrers ausreichte. Die Pfarrkinder hingegen mussten den Zehnten an die Kirche geben und die Stolgebühren entrichten.

Der Zehnte hatte seinen Ursprung in dem freiwilligen Beitrag der ersten Armenpflege. Bereits auf den Konzilen von Tours 567 und Maçon 585 wurden diese Beiträge als Pflichtabgaben angeordnet, indem jeder den zehnten Teil seiner Einkünfte für die erwähnten Zwecke beisteuern musste.

Die reichen Einkünfte dieser Abgaben erweckten jedoch bald das Interesse der weltlichen Herren, die den Zehnten für eigene Zwecke beanspruchten. Die aus diesem Wirrwarr entspringenden Missbräuche wurden unter Karl dem Großen geschlichtet, indem den Grundherren das Eigentumsrecht an denen von ihnen erbauten Kirchen bestätigt wurde und sie dieselben nach Belieben verschenken oder verkaufen konnten. Der Zehnte aber musste unter Staatszwang zu je einem Drittel dem Pfarrer, der Kirche und der Armenpflege zugewandt werden.

Mit dem Verfall der fränkischen Staatseinrichtungen erlangten die Grundherrschaften wieder größere Selbständigkeit und sie rissen einen Teil der Zehnteinkünfte an sich, indem sie zwar dem Pfarrer sein Drittel beließen, die übrigen zwei Drittel aber selbst bezogen mit der Begründung, ihnen obliege der Unterhalt der Kirchen und der Armen.

Die Zehntherren kamen diesen Pflichten aber höchst ungern nach, da sie jedesmal durch das Gericht zur Reparatur der Kirche gezwungen werden mußten. Für die Armen wird wahrscheinlich nichts übrig geblieben sein.

Mit dem Aufkommen des Lehnsystems im 11. Jahrhundert wurde auch der von den Grundherren beanspruchte Teil des Zehnten als Lehnsobjekt angesehen. Die Maximiner vergaben denn auch den Mamer Zehnten als Lehen.

Den Mamer Zehnten teilten sich:

a) Antoine Joseph de Schauwenburg von Schloß Bartringen.

7/16 vom Zehnten von Mamer und Capellen.
Ertrag: 5 Malter, 2 Sester Weizen, Mischelfrucht 14 Malter 4 Sester, Hafer 15 Malter 6 Sester, an Geld 3 Taler.
Die Hühner und Renten, wie auch Schaff- und Märzhafer sind bei Bartringen angegeben.
Kapitalwert: 2804 Taler, 4 Schilling, 4 Stüber, 3 Liards.
Jährlicher Reinertrag: 109 Taler, 4 Schilling, 3 Stüber.
Ausgabe: Für den Unterhalt der Pfarrkirche von Mamer 7/16 der Hälfte von 4 Taler.

 b) Salome de Schauwenburg von Schloß Bartringen.

Ein Drittel und ein Viertel des Zehnten von Mamer und Capellen.
Ertrag: Weizen 2 Malter 2 Sester, Korn 2 Malter, Hafer 5 Malter, Geld 19 Schilling, 4 Stüber.
Kapitalwert: 1124 Taler, 6 Schilling, 1 Stüber, 6 Liards.
Ausgabe: 28 Taler. Davon jährlich für Mamer Pfarrkirche: 9 Schilling.
Jährlicher Reinertrag: 44 Taler, 6 Schilling, 6 Stüber.

 c) De Neuveforge

wohnhaft zu Neuerburg, Inhaber von 4/16 des Zehnten und 1/3.
Ertrag: 3 Malter Weizen, 8 Malter Mischelfrucht. 8 Malter 5 Sester Erbsen und Bohnen.
An Geld 1 Taler, 21 Sols.
Kapitalwert: 1525 Taler, 3 Schilling, 4 Stüber.
Ausgaben: 37 Taler, 4 Schilling. Jährlicher Reinertrag: 59 Taler, 4 Schilling.

d) Baron von Degenfeldt

wohnhaft zu Frankfurt a. M. Inhaber von 2/16 des Zehnten.
Ertrag: 1 Malter 5 Sester Weizen, 1 Malter 2 Sester Mischeler, Erbsen und Bohnen 4 Malter 1 Sester.
An Geld 53 Taler, 7 Schilling, 5 Liards.
Kapitalwert: 789 Taler, 4 Schilling.
Ausgaben: 18 Taler, 6 Schilling, 6 Stüber.
Jährlicher Reinertrag: 30 Taler, 6 Schilling, 4 Stüber, 6 Liards.

e) Pfarrkirche von Mamer

Ackerland 1 1/4 Morgen
Rodland 4 Morgen 70 Ruten
Wiesen 3 Morgen 29 Ruten
Weiher 1 1/2 Morgen.
Die Pfarrkirche erhält jährlich 5 Pinten Öl für die ewige Lampe, sowie den halben Bienenfund.
Erbliche Geldrenten: 7 Schilling.
Kapitalwert: 295 Taler, 1 Schilling.
 

Aus dem Theresianischen Kataster von 1766 nach [Flener, 1960, S. 55 ff.]:

Ursprünglich beanspruchten die Besitzer von Eigenkirchen das Recht, aus eigener Macht einen Geistlichen an ihrer Kirche anzustellen. Die geistlichen Oberbehörden traten jedoch diesen Ansprüchen entgegen, da nur die Bischöfe befugt waren, den Pfarrern die Amtsgewalt zu verleihen. Der daraus entspringende Streit fand seinen Abschluß im 11. Jahrhundert in der Weise, daß den Grundherren nur noch das Vorschlagsrecht für die Besetzung der Pfarrerstelle blieb. So wurden auch die Pfarrer von Mamer bis zur französischen Revolution von dem Abt von St. Maximin als Grundherrn vorgeschlagen, vom Bischof von Trier oder seinem Stellvertreter aber ins Amt eingeführt.

Dieses Vorschlags- oder Patronatsrecht wurde jedoch noch lange Zeit von den Adelsherren ausgenutzt, um ihren jüngeren Söhnen eine Versorgung im geistlichen Stande zu verschaffen. Dies geschah in der Weise, daß sie die Pfründe der Pfarreien, über welche sie das Patronatsrecht hatten, ihren Kindern zuwiesen, oder ihnen solche von befreundeten Patronatsherren zuweisen ließen. Im 14. Jahrhundert kam es häufig vor, daß junge Leute Inhaber von Pfarrpfründen waren, ohne Priester zu sein. In solchen Fällen waren sie verpflichtet, die Seelsorge der betreffenden Pfarrei durch einen Priester ausüben zu lassen, der nach Übereinkunft entschädigt wurde.

So war zu Beginn des 14. Jahrhunderts Ludolf von Hollenfels. noch ehe er zum Priester geweiht war, Inhaber der Pfarrpfründe von Mamer und Schönberg (Kehlen). Eine Margareta von Hollenfels war im 13. Jahrhundert Schloßherrin zu Mamer, und vielleicht verdankte Ludolf dieser Verwandtschaft die Mamer Pfründe. Als er später eine Stiftsstelle an St. Paulin zu Trier in Aussicht hatte, vertauschte er die Mamer Pfarrpfründe mit dem Trierer Stiftsherrn Nicolas Efficox.

Noch im 18. Jahrhundert, von 1753 bis 1764, wurde die Pfarrei Mamer von Pfarrverwesern verwaltet, während der Pfarrer von Mersch Inhaber der Pfründe war.

Über den Ertrag der Mamer Pfarrpfründe wissen wir annähernd Bescheid durch eine Aufstellung des Pfarrers Ransonnet aus dem Jahre 1788.

In derselben heißt es:

An Einnahmen besitzt der Pfarrer den 3. Teil des großen (zu entrichten auf Getreide und meist Großvieh) und kleinen Zehnten (zusätzlich auf andere Feldfrüchte als Fruchtzehnt (Küchenkräuter, Obst, Gemüse) und Kleinvieh zu entrichten) in Mamer, Holzem und Capellen. Den Novalzehnten (auf durch Rodung nutzbar gemachtes Land) genießt er ganz. In der Pfarrei ist nur das vom Pfarrer benutzte Land und die Bongerten der beiden Schlösser zehntfrei. Die 2 anderen Drittel genießen die Zehntherren, die Familie Schauwenburg von Bartringen. Davon pflegen sie dem Pastor jährlich das Viertel eines Drittels als freiwilliges Geschenk zu überlassen.

An großem Zehnt genießt der Pfarrer demnach:

Herbstfrüchte

1. Freiwilliges Zehnt von Schauwenburg und Mamer Zehnt, 12 Malter Weizen und 36 Malter Mischler;

2. Ertrag des Pfarrwittums = 12 Morgen zu 3 Sester (ca. 4 Ha 32 Ar) pro Jahr also 4 Morgen, der Morgen auf 2 1/2 Malter geschätzt. Da dieses Land meistens zum Halben verlassen wird, ist der Reinertrag zu schätzen pro Jahr auf 2 Malter Weizen und 3 Malter Mischler;

3. Capellener Zehnt: 2 Malter und 5 Sester Mischler;

4. Holzemer Zehnt ist verpachtet. Wert 3 Malter Weizen und 20 Malter Mischler;

5. Holzemer St. Stephansrente: 3 Sester Mischler:

6. Novalzehnt auf Mamer Bann: 1 Malter Weizen und 2 Malter Mischler.

Demnach ein Total an Herbstfrüchten von 18 Malter Weizen und 63 Malter und 8 Sester Mischler.

Lenzfrüchte:

1. Mamer Zehnt: 30 Malter Hafer, 5 Malter Erbsen oder Bohnen, 1 Malter Gerste;

2. Novalzehnt: 5 Malter Hafer, 5 Sester Erbsen oder Bohnen, 5 Sester Spelz;

3. Pfarrwittum zum halben verpachtet: 3 Malter Erbsen oder Bohnen, 3 Malter Gerste;

4. Capellener Zehnt: 2 Malter und 5 Sester Hafer;

5. Holzemer Zehnt: 20 Malter Hafer;

6. Holzemer Stephansrente: 1 Malter und 30z Sester Hafer.

Also ein Total an Lenzfrüchten von 58 Malter und 80z Sestern Hafer, 8 Maltern und 5 Sestern Erbsen oder Bohnen, 4 Malter Gerste und 5 Sester Spelz.

Der kleine Zehnt beträgt pro Jahr:

1. Flachs = 10 Pfund Haar (die feineren Fasern). Die Ospen (die groberen Fasern) für die Arbeit gerechnet;

2. Hanf = 20 Pfund Haar. Die Ospen für die Arbeit gerechnet;

3. Flachs- und Rübsamen zur Ölgewinnung für die Beleuchtung;

4. Kälber- und Fülleneier. Für jedes Kalb oder Füllen müssen an die Zehntherren 2 Eier geliefert werden. Dieser Zehnt wird auf der Gascht-, Neu- und Molteschmühle, sowie im Dorfe Mamer am Sonntag von Johannistag erhoben. Der dritte Teil ist für den Pfarrer und wird auf 5 Dutzend geschätzt.

5. Ferkelzehnt. Von 10 Ferkeln muß eines, oder 6 Stüber an Geld entrichtet werden. Der dritte Teil ist für den Pfarrer.

6. Lämmerzehnt. Das 10. Lamm oder 5 Schilling. Der dritte Teil ist für den Pfarrer,

7. Von Heu stehen dem Pfarrer zu: Der Ertrag der Pastorswiesen und der dritte Teil des Mamer Zehnten.

Der Heuzehnt wird nur von den Forensen (Auswärtigen) in natura erhoben zu Mamer, Holzem und Capellen. Die Gemeiner zahlen jährlich am Donnerstag vor St. Lukas (18. Oktober) eine Erkenntnis in Geld.

Die Pastorswiese in Graffeld erträgt 1500 Pfund Heu.

Die Pastorswiesen in Beckelsbond, die Fährten in Goeles Gärtchen und beim Getgenbusch ertragen zusammen 1000 Pfund Heu.

Die Pastorswiese bei der Holzemer Mühle und die runde Wiese ertragen zusammen 4000 Pfund.

Auf Mamer Bann der dritte Teil des Zehnten aus dem Maximiner Brüll.

Die Zehntwiese in Pinter von Schummer und Marxen, beide von Holzem und die an Helbach verlassene süße Wiese ergeben zusammen 12000 Pfund.

Die Pastorswiesen zu Mamer und die Äcker auf Bartringer Bann sind zehntfrei.

Der Pfarrer hat einen Garten beim Haus von 100 Ruten (ca. 22Ar).

Er hat 4 Stück Hornvieh und 4 Schweine frei vom Hirtenlohn. In Eichelmast, Holz und Weiderecht genießt er die Rechte wie die übrigen Gemeiner.

Da bis dato kein Gemeindeschäfer eingestellt ist, werden des Pastors Schafe von Privaten mit ausgetrieben.

In der Karwoche werden Montags zu Mamer und Dienstags zu Holzem dem Pastor und dem Küster die Ostereier gegeben, von jedem Erstkommunikanten 2 Eier.

Zu diesem Einkommen kamen noch die Stolgebühren, über deren Höhe keine Aufzeichnungen vorhanden sind.

Während der französischen Revolution wurde das Zehntsystem beseitigt. Nach Abschluß des Konkordates im Jahre 1801 trat an Stelle der früheren Naturalbesoldung des Seelsorgers ein Staatsgehalt. Der Pfarrer von Mamer bezog jährlich 500 Fr., was eine starke Minderung des früheren Einkommens bedeutete. Es läßt sich verstehen, daß die Geistlichkeit nicht ohne weiteres auf ihre Rechte verzichtete. In Mamer entstand deswegen eine Zeit der Wirren, als der Pfarrer und ein Teil der Einwohner die früheren Zustände wieder herstellen wollten.


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