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Der
Mamer Zehnt und die Einkünfte der Pfarrer
Quelle: Nik. Flener-Delcourt, Aus der Geschichte der Ortschaft Mamer.
Herausgegeben von der Gemeindeverwaltung bei Gelegenheit der 1000-Jahr-Feier von
Mamer im Jahre 1960, Ss. 115-117
[= Flener 1960].
Mit Verbesserungen und Ergänzungen.
Wie
schon im Kapitel über die Mamer Kirche beschrieben
worden ist, bestand diese schon vor dem Datum der Schenkung von 960 und war eine
Eigenkirche
der Ardennergrafen, welche den Grund und Boden stellten, die Kirche mit einigem
Vermögen (meist durch Überweisung von Grundstücken) ausstatteten und ihre
abhängigen Leute veranlassten, das Christentum anzunehmen. Dadurch erlangten sie
dann auch einen bedeutenden Einfluss auf diese Kirche; sie wurden
Eigenkirchenherren, konnte den Priester ernennen, vielfach aus dem Kreis der
Eigenleute,
und hatten Anteil an den Einkünften dieser Kirche.
Der
Grundbesitz musste so bemessen sein, dass sein Ertrag für die Bedürfnisse der
Kirche und den Unterhalt des Pfarrers ausreichte. Die Pfarrkinder hingegen
mussten den
Zehnten
an die Kirche geben und die
Stolgebühren
entrichten.
Der
Zehnte hatte seinen Ursprung in dem freiwilligen Beitrag der ersten Armenpflege.
Bereits auf den Konzilen von
Tours
567
und
Maçon
585
wurden diese Beiträge als Pflichtabgaben angeordnet, indem jeder den zehnten
Teil seiner Einkünfte für die erwähnten Zwecke beisteuern musste.
Die
reichen Einkünfte dieser Abgaben erweckten jedoch bald das Interesse der
weltlichen Herren, die den Zehnten für eigene Zwecke beanspruchten. Die aus
diesem Wirrwarr entspringenden Missbräuche wurden unter
Karl
dem Großen
geschlichtet, indem den
Grundherren
das Eigentumsrecht an denen von ihnen erbauten Kirchen bestätigt wurde und sie
dieselben nach Belieben verschenken oder verkaufen konnten. Der Zehnte aber
musste unter Staatszwang zu je einem Drittel dem Pfarrer, der Kirche und der
Armenpflege zugewandt werden.
Mit
dem Verfall der fränkischen Staatseinrichtungen erlangten die Grundherrschaften
wieder größere Selbständigkeit und sie rissen einen Teil der Zehnteinkünfte an
sich, indem sie zwar dem Pfarrer sein Drittel beließen, die übrigen zwei Drittel
aber selbst bezogen mit der Begründung, ihnen obliege der Unterhalt der Kirchen
und der Armen.
Die
Zehntherren kamen diesen Pflichten aber höchst ungern nach, da sie jedesmal
durch das Gericht zur Reparatur der Kirche gezwungen werden mußten. Für die
Armen wird wahrscheinlich nichts übrig geblieben sein.
Mit
dem Aufkommen des Lehnsystems im 11. Jahrhundert wurde auch der von den
Grundherren beanspruchte Teil des Zehnten als Lehnsobjekt angesehen. Die
Maximiner vergaben denn auch den Mamer Zehnten als Lehen.
Den Mamer
Zehnten teilten sich:
a) Antoine Joseph de Schauwenburg von Schloß Bartringen.
7/16 vom Zehnten von Mamer und Capellen.
Ertrag: 5 Malter, 2 Sester Weizen, Mischelfrucht 14 Malter 4 Sester,
Hafer 15 Malter 6 Sester, an Geld 3 Taler.
Die Hühner und Renten, wie auch Schaff- und Märzhafer sind bei
Bartringen angegeben.
Kapitalwert: 2804 Taler, 4 Schilling, 4 Stüber, 3 Liards.
Jährlicher Reinertrag: 109 Taler, 4 Schilling, 3 Stüber.
Ausgabe: Für den Unterhalt der Pfarrkirche von Mamer 7/16 der Hälfte von
4 Taler.
b)
Salome de Schauwenburg von Schloß Bartringen.
Ein Drittel und ein Viertel des Zehnten von Mamer und Capellen.
Ertrag: Weizen 2 Malter 2 Sester, Korn 2 Malter, Hafer 5 Malter, Geld 19
Schilling, 4 Stüber.
Kapitalwert: 1124 Taler, 6 Schilling, 1 Stüber, 6 Liards.
Ausgabe: 28 Taler. Davon jährlich für Mamer Pfarrkirche: 9 Schilling.
Jährlicher Reinertrag: 44 Taler, 6 Schilling, 6 Stüber.
c)
De Neuveforge
wohnhaft zu Neuerburg, Inhaber von 4/16 des Zehnten und 1/3.
Ertrag: 3 Malter Weizen, 8 Malter Mischelfrucht. 8 Malter 5 Sester
Erbsen und Bohnen.
An Geld 1 Taler, 21 Sols.
Kapitalwert: 1525 Taler, 3 Schilling, 4 Stüber.
Ausgaben: 37 Taler, 4 Schilling. Jährlicher Reinertrag: 59 Taler, 4
Schilling.
d) Baron von Degenfeldt
wohnhaft zu Frankfurt a. M. Inhaber von 2/16 des Zehnten.
Ertrag: 1 Malter 5 Sester Weizen, 1 Malter 2 Sester Mischeler, Erbsen
und Bohnen 4 Malter 1 Sester.
An Geld 53 Taler, 7 Schilling, 5 Liards.
Kapitalwert: 789 Taler, 4 Schilling.
Ausgaben: 18 Taler, 6 Schilling, 6 Stüber.
Jährlicher Reinertrag: 30 Taler, 6 Schilling, 4 Stüber, 6 Liards.
e)
Pfarrkirche von Mamer
Ackerland 1 1/4 Morgen
Rodland 4 Morgen 70 Ruten
Wiesen 3 Morgen 29 Ruten
Weiher 1 1/2 Morgen.
Die Pfarrkirche erhält jährlich 5 Pinten Öl für die ewige Lampe, sowie
den halben Bienenfund.
Erbliche Geldrenten: 7 Schilling.
Kapitalwert: 295 Taler, 1 Schilling.
Aus dem
Theresianischen Kataster von 1766
nach
[Flener, 1960, S. 55 ff.]:
Ursprünglich beanspruchten die Besitzer von Eigenkirchen das Recht, aus
eigener Macht einen Geistlichen an ihrer Kirche anzustellen. Die geistlichen
Oberbehörden traten jedoch diesen Ansprüchen entgegen, da nur die Bischöfe
befugt waren, den Pfarrern die Amtsgewalt zu verleihen. Der daraus
entspringende Streit fand seinen Abschluß im 11. Jahrhundert in der Weise,
daß den Grundherren nur noch das Vorschlagsrecht für die Besetzung der
Pfarrerstelle blieb. So wurden auch die Pfarrer von Mamer bis zur
französischen Revolution von dem Abt von St. Maximin als Grundherrn
vorgeschlagen, vom Bischof von Trier oder seinem Stellvertreter aber ins Amt
eingeführt.
Dieses Vorschlags- oder
Patronatsrecht
wurde jedoch noch lange Zeit von den Adelsherren ausgenutzt, um ihren jüngeren
Söhnen eine Versorgung im geistlichen Stande zu verschaffen. Dies geschah in der
Weise, daß sie die
Pfründe
der Pfarreien, über welche sie das Patronatsrecht hatten, ihren Kindern
zuwiesen, oder ihnen solche von befreundeten
Patronatsherren
zuweisen ließen. Im 14. Jahrhundert kam es häufig vor, daß junge Leute Inhaber
von Pfarrpfründen waren, ohne Priester zu sein. In solchen Fällen waren sie
verpflichtet, die Seelsorge der betreffenden Pfarrei durch einen Priester
ausüben zu lassen, der nach Übereinkunft entschädigt wurde.
So
war zu Beginn des 14. Jahrhunderts Ludolf von Hollenfels. noch ehe er zum
Priester geweiht war, Inhaber der Pfarrpfründe von Mamer und Schönberg (Kehlen).
Eine Margareta von Hollenfels war im 13. Jahrhundert Schloßherrin zu Mamer, und
vielleicht verdankte Ludolf dieser Verwandtschaft die Mamer Pfründe. Als er
später eine Stiftsstelle an St. Paulin zu Trier in Aussicht hatte, vertauschte
er die Mamer Pfarrpfründe mit dem Trierer Stiftsherrn Nicolas Efficox.
Noch
im 18. Jahrhundert, von 1753 bis 1764, wurde die Pfarrei Mamer von
Pfarrverwesern
verwaltet, während der Pfarrer von Mersch Inhaber der Pfründe war.
Über
den Ertrag der Mamer Pfarrpfründe wissen wir annähernd Bescheid durch eine
Aufstellung des Pfarrers Ransonnet aus dem Jahre 1788.
In
derselben heißt es:
An
Einnahmen besitzt der Pfarrer den 3. Teil des großen
(zu
entrichten auf Getreide und meist Großvieh)
und kleinen
Zehnten
(zusätzlich
auf andere Feldfrüchte als Fruchtzehnt (Küchenkräuter, Obst, Gemüse) und
Kleinvieh zu entrichten)
in Mamer, Holzem und Capellen. Den Novalzehnten (auf
durch Rodung nutzbar gemachtes Land)
genießt er ganz. In der Pfarrei ist nur das vom Pfarrer benutzte Land und die
Bongerten
der beiden Schlösser zehntfrei. Die 2 anderen Drittel
genießen die Zehntherren, die Familie Schauwenburg von Bartringen. Davon pflegen
sie dem Pastor jährlich das Viertel eines Drittels als freiwilliges Geschenk zu
überlassen.
An
großem Zehnt genießt der Pfarrer demnach:
Herbstfrüchte
1.
Freiwilliges Zehnt von Schauwenburg und Mamer Zehnt, 12 Malter Weizen und 36
Malter Mischler;
2.
Ertrag des
Pfarrwittums
= 12 Morgen zu 3 Sester (ca. 4 Ha 32 Ar) pro Jahr also 4 Morgen, der Morgen auf
2 1/2 Malter geschätzt. Da dieses Land meistens zum Halben verlassen wird, ist
der Reinertrag zu schätzen pro Jahr auf 2 Malter Weizen und 3 Malter Mischler;
3.
Capellener Zehnt: 2 Malter und 5 Sester Mischler;
4.
Holzemer Zehnt ist verpachtet. Wert 3 Malter Weizen und 20 Malter Mischler;
5.
Holzemer St. Stephansrente: 3 Sester Mischler:
6.
Novalzehnt auf Mamer Bann: 1 Malter Weizen und 2 Malter Mischler.
Demnach ein Total an Herbstfrüchten von 18 Malter Weizen und 63 Malter und 8
Sester Mischler.
Lenzfrüchte:
1.
Mamer Zehnt: 30 Malter Hafer, 5 Malter Erbsen oder Bohnen, 1 Malter Gerste;
2.
Novalzehnt: 5 Malter Hafer, 5 Sester Erbsen oder Bohnen, 5 Sester Spelz;
3.
Pfarrwittum zum halben verpachtet: 3 Malter Erbsen oder Bohnen, 3 Malter Gerste;
4.
Capellener Zehnt: 2 Malter und 5 Sester Hafer;
5.
Holzemer Zehnt: 20 Malter Hafer;
6.
Holzemer Stephansrente: 1 Malter und 30z Sester Hafer.
Also
ein Total an Lenzfrüchten von 58 Malter und 80z Sestern Hafer, 8 Maltern und 5
Sestern Erbsen oder Bohnen, 4 Malter Gerste und 5 Sester
Spelz.
Der kleine Zehnt beträgt pro Jahr:
1.
Flachs
= 10 Pfund Haar (die feineren Fasern). Die Ospen (die groberen Fasern) für die
Arbeit gerechnet;
2.
Hanf
= 20 Pfund Haar. Die Ospen für die Arbeit gerechnet;
3.
Flachs- und Rübsamen zur Ölgewinnung für die Beleuchtung;
4.
Kälber- und Fülleneier. Für jedes Kalb oder Füllen müssen an die Zehntherren 2
Eier geliefert werden. Dieser Zehnt wird auf der Gascht-, Neu- und
Molteschmühle, sowie im Dorfe Mamer am Sonntag von Johannistag erhoben. Der
dritte Teil ist für den Pfarrer und wird auf 5 Dutzend geschätzt.
5.
Ferkelzehnt. Von 10 Ferkeln muß eines, oder 6 Stüber an Geld entrichtet werden.
Der dritte Teil ist für den Pfarrer.
6.
Lämmerzehnt. Das 10. Lamm oder 5 Schilling. Der dritte Teil ist für den Pfarrer,
7.
Von Heu stehen dem Pfarrer zu: Der Ertrag der Pastorswiesen und der
dritte Teil des Mamer Zehnten.
Der
Heuzehnt wird nur von den
Forensen
(Auswärtigen) in natura erhoben zu Mamer, Holzem und Capellen. Die
Gemeiner
zahlen jährlich am Donnerstag vor St. Lukas (18. Oktober) eine Erkenntnis in
Geld.
Die
Pastorswiese in Graffeld erträgt 1500 Pfund Heu.
Die
Pastorswiesen in Beckelsbond, die Fährten in Goeles Gärtchen
und beim Getgenbusch ertragen zusammen 1000 Pfund Heu.
Die
Pastorswiese bei der Holzemer Mühle und die runde Wiese ertragen zusammen
4000 Pfund.
Auf
Mamer Bann der dritte Teil des Zehnten aus dem Maximiner Brüll.
Die
Zehntwiese in Pinter von Schummer und Marxen, beide von Holzem und die an
Helbach verlassene süße Wiese ergeben zusammen 12000 Pfund.
Die
Pastorswiesen zu Mamer und die Äcker auf Bartringer Bann sind zehntfrei.
Der
Pfarrer hat einen Garten beim Haus von 100 Ruten (ca. 22Ar).
Er
hat 4 Stück Hornvieh und 4 Schweine frei vom Hirtenlohn. In Eichelmast, Holz und
Weiderecht genießt er die Rechte wie die übrigen Gemeiner.
Da
bis dato kein Gemeindeschäfer eingestellt ist, werden des Pastors Schafe von
Privaten mit ausgetrieben.
In
der Karwoche werden Montags zu Mamer und Dienstags zu Holzem dem Pastor und dem
Küster die Ostereier gegeben, von jedem Erstkommunikanten 2 Eier.
Zu
diesem Einkommen kamen noch die
Stolgebühren,
über deren Höhe keine Aufzeichnungen vorhanden sind.
Während
der
französischen Revolution
wurde das Zehntsystem beseitigt. Nach Abschluß des
Konkordates im Jahre 1801
trat an Stelle der früheren Naturalbesoldung des Seelsorgers ein Staatsgehalt.
Der Pfarrer von Mamer bezog jährlich 500 Fr., was eine starke Minderung des
früheren Einkommens bedeutete. Es läßt sich verstehen, daß die Geistlichkeit
nicht ohne weiteres auf ihre Rechte verzichtete. In Mamer entstand deswegen eine
Zeit der Wirren, als der Pfarrer und ein Teil der Einwohner die früheren
Zustände wieder herstellen wollten.
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