image

image
image


zurück zur Chronik

4. Juli 1509

Philipp von Sierck kündigt Bernhard IV., Herr zu Bourscheid,
die Pfändung des Dorfes Mamer auf, da er sein Geld benötigt. 

Kein Bild verfügbar.
 
Bourscheider Dokument Nr. 356
Abschrift in Aktenbund Miszellen, Regesten des Archivs der Herren von Bourscheid, heute im Archiv der Freiherren von Salis-Soglio auf Schloss Gemünden im Hunsrück, Archivteil der Abt. 1 Schmidtburg (SM), Schränke D - F, sowie der Abt. III Bourscheid (BB), Fächer A-O.

Die Kündigung der Pfändung von Mamer bedeutet einen Rückschlag in der Verbesserung der finanziellen Situation von Bernad IV. da er wiederum Geld beschaffen muss.

[Decker, 1989, Bd. I S. 406-407 und S. 119] Philipp von Sierck schreibt an Bernhard IV., Herrn zu Bourscheid, um ihm zu erklären, daß er eine Verschreibung in Händen hat, ausgestellt von Bernhards Vorfahren und Eltern betreffend das Dorf Mamer, mit Renten und Zinsen, worin steht, daß, in dem Fall man das Hauptgeld mit Zinsen und Unkosten nicht länger entbehren könne, man die Verschreibung ein halbes Jahr vorher kündigen solle, um das Pfand einzulösen.

In diesem Sinne wendet sich Philipp an Bernhard, mit dem Begehren, ihm nach Ablauf dieser Frist das Hauptgeld, ausstehende Zinsen, Unkosten, geschätzten Schaden und volle Jahreszinsen in Luxemburg auszuzahlen, da er dieses Geld nicht länger entbehren kann, ohne weiteren Schaden zu erleiden.

Ansonsten will er Bernhard weiterhin zu Diensten sein, "sollent ihr mich guttwilligh jmmer finden".

Siegel: (aufgedrückt) Philipp von Sierck.

Des vierten tagh des monats Julius, 1509. Abschrift: Kart. 584 (Obligationen).

 

zurück zur Chronik


image
 
image
image
image