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4. Juli 1509
Philipp von Sierck kündigt Bernhard IV., Herr zu Bourscheid,
die Pfändung des Dorfes Mamer auf, da er sein Geld benötigt.
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Bourscheider Dokument Nr. 356
Abschrift in Aktenbund Miszellen,
Regesten des Archivs der Herren von Bourscheid, heute im Archiv der
Freiherren von Salis-Soglio auf Schloss Gemünden im Hunsrück,
Archivteil der Abt. 1 Schmidtburg (SM), Schränke D - F, sowie der
Abt. III Bourscheid (BB), Fächer A-O. |
Die Kündigung der Pfändung von Mamer bedeutet einen Rückschlag in der
Verbesserung der finanziellen Situation von Bernad IV. da er wiederum
Geld beschaffen muss.
[Decker, 1989, Bd. I S. 406-407 und S. 119]
Philipp von Sierck schreibt an Bernhard IV., Herrn zu Bourscheid, um ihm
zu erklären, daß er eine Verschreibung in Händen hat, ausgestellt von
Bernhards Vorfahren und Eltern betreffend das Dorf Mamer, mit Renten und
Zinsen, worin steht, daß, in dem Fall man das Hauptgeld mit Zinsen und
Unkosten nicht länger entbehren könne, man die Verschreibung ein halbes
Jahr vorher kündigen solle, um das Pfand einzulösen.
In diesem Sinne wendet sich Philipp an Bernhard, mit dem Begehren, ihm nach
Ablauf dieser Frist das Hauptgeld, ausstehende Zinsen, Unkosten, geschätzten
Schaden und volle Jahreszinsen in Luxemburg auszuzahlen, da er dieses Geld nicht
länger entbehren kann, ohne weiteren Schaden zu erleiden.
Ansonsten will er Bernhard weiterhin zu Diensten sein, "sollent ihr mich
guttwilligh jmmer finden".
Siegel: (aufgedrückt) Philipp von Sierck.
Des vierten tagh des monats Julius, 1509.
Abschrift: Kart. 584 (Obligationen).
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