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17. März 1511

Bernhard IV., Herr zu Bourscheid, erklärt, daß Philipp von Sierck ihm die Einlösung des verpfändeten Viertels der Renten zu Mamer gestattet.

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Bourscheider Dokument Nr. 364
Abschrift in Aktenbund Miszellen, Regesten des Archivs der Herren von Bourscheid, heute im Archiv der Freiherren von Salis-Soglio auf Schloss Gemünden im Hunsrück, Archivteil der Abt. 1 Schmidtburg (SM), Schränke D - F, sowie der Abt. III Bourscheid (BB), Fächer A-O.

[Decker, 1989, Bd. I S. 412] Bernhard IV., Herr zu Bourscheid, Ritterrichter des "Fürstentums" Luxemburg, und Elisabeth von Elter, Eheleute, erklären, daß seinerzeit Dietrich von Mersch und seine Frau Lucia von Zolwer, Herr und Frau zu Bettemburg, für 400 Mainzer Gulden ihre Renten zu Mamer verpfändet haben, welche Pfandschaft zu 1/4 erblich an sie gefallen ist (1).

Nun ist Philipp von Sierck, Herr zu Freudenburg, an den die Pfandschaft gelangt ist, bereit (obwohl Bernhard ihm vom vergangenen Jahr noch 5 Gulden Rente aus seinem Anteil schuldet), ihm zu gestatten, sein Viertel bis zum nächsten Weihnachtstag einzulösen, unter der Bedingung, daß er die 100 Gulden sowie alle ausstehenden Zinsen bezahlt, nämlich solche von zwei Jahren, die bis Weihnachten fällig sind.

Siegel: Bernhard IV. von Bourscheid; Elisabeth von Elter.

Vff mandag nest na dem sonndag Reminiscere jm Jarr funfftziennhont vnnd tzehenn, more trev(erensi).

Abschrift: BB/AII/37. (1) S. Reg. 74.

 

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