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17. März 1511
Bernhard IV., Herr zu Bourscheid, erklärt, daß Philipp von Sierck ihm die
Einlösung des verpfändeten Viertels der Renten zu Mamer gestattet.
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Bourscheider Dokument Nr. 364
Abschrift in Aktenbund Miszellen,
Regesten des Archivs der Herren von Bourscheid, heute im Archiv der
Freiherren von Salis-Soglio auf Schloss Gemünden im Hunsrück,
Archivteil der Abt. 1 Schmidtburg (SM), Schränke D - F, sowie der
Abt. III Bourscheid (BB), Fächer A-O. |
[Decker, 1989, Bd. I S. 412]
Bernhard IV., Herr zu Bourscheid, Ritterrichter des "Fürstentums"
Luxemburg, und Elisabeth von Elter, Eheleute, erklären, daß seinerzeit
Dietrich von Mersch und seine Frau Lucia von
Zolwer, Herr und Frau zu Bettemburg, für 400 Mainzer Gulden ihre
Renten zu Mamer verpfändet haben, welche Pfandschaft zu 1/4 erblich an
sie gefallen ist
(1).
Nun ist Philipp von Sierck, Herr zu Freudenburg, an den die Pfandschaft gelangt
ist, bereit (obwohl Bernhard ihm vom vergangenen Jahr noch 5 Gulden Rente aus
seinem Anteil schuldet), ihm zu gestatten, sein Viertel bis zum nächsten
Weihnachtstag einzulösen, unter der Bedingung, daß er die 100 Gulden sowie alle
ausstehenden Zinsen bezahlt, nämlich solche von zwei Jahren, die bis Weihnachten
fällig sind.
Siegel: Bernhard IV. von Bourscheid; Elisabeth von Elter.
Vff mandag nest na dem sonndag
Reminiscere
jm Jarr funfftziennhont vnnd tzehenn, more trev(erensi).
Abschrift: BB/AII/37. (1) S. Reg. 74.
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