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21. Juni 1511
Bernhard IV., Herr zu Bourscheid, löst sein Viertel der Herrschaft Mersch ein
und beginnt, den Anteil Jakobs von Kerpen ebenfalls einzulösen.
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Bourscheider Dokument Nr. 365
Abschrift in Aktenbund Miszellen,
Regesten des Archivs der Herren von Bourscheid, heute im Archiv der
Freiherren von Salis-Soglio auf Schloss Gemünden im Hunsrück,
Archivteil der Abt. 1 Schmidtburg (SM), Schränke D - F, sowie der
Abt. III Bourscheid (BB), Fächer A-O. |
[Decker, 1989, Bd. I S. 412-413]
Philipp von Sierck, Herr zu Freudenburg, bekennt, von seiner Großmutter
Angela von Fischbach einen Pfandbrief über 400 Rheinische Gulden mittels
40
Rheinischen Gulden Jahresrente aus dem Hof Mamer erhalten zu haben,
die ihre Vorfahren unter dem Datum vom 13.
April 1405 zu Pfand erhalten haben. Dieser Pfandbrief war ausgegeben
von Dietrich von Mersch, Ritter, und seiner Frau Lucia von Zolwer, Herrn
und Frau zu Bettemburg.
Der Pfandbrief ist nun an die gemeinsamen Herren von Mersch gelangt, die
ihn teilen wie die Herrschaft Mersch: Jakob, Herr zu Kerpen und
Warsberg, zur Hälfte; Bernhard IV. von Bourscheid, zur anderen Hälfte,
die er aber mit Georg von Boland zur Hälfte teilt (1/4).
Nun erklärt Philipp von Sierck, daß Bernhard IV. von Bourscheid, sein Oheim,
sein Viertel mit 100 Rheinischen Gulden eingelöst hat, weshalb er ihm dafür eine
Quittung ausgestellt hat. Auch hat Bernhard für 200 Rheinische Gulden die
Einlösung des Anteils Jakobs von Kerpen an dem Pfandbrief begonnen, indem er
ihm, Philipp, bereits 50 Gulden gezahlt hat, dann zu den nächsten Weihnachten
noch 50 Gulden, weiter an St. Remigiustag (1. Oktober) 50 Gulden und als letzte
Rate 50 Gulden, worauf dann eine Quittung zwischen Jakob von Kerpen und Bernhard
von Bourscheid hierüber ausgestellt werden soll.
In der Zwischenzeit aber soll der Pfandbrief über 400 Gulden beim
Guardian
(Vorsteher des Konvents) und dem Knodlerkonvent binnen Luxemburg hinterlegt
werden, bis zur Zahlung der 200 Gulden durch Bernhard, der dann die Urkunde auf
Ersuchen Philipps erhält, allerdings unter dem Vorbehalt, daß Bernhard auch das
Viertel Georgs von Boland genannt von Rolle einlöst.
Um also die Quittung über 300 Rheinische Gulden ausstellen zu können, verspricht
Philipp zum nächstkünftigen 17. Juli nach Luxemburg zu kommen, damit dann
Bernhard die Renten wie seine anderen Schafftgüter beziehen kann, nämlich zu 3/4
oder 30 Gulden.
Siegel: Philipp von Sierck.
Vff sampstag nest nach vnnsers Hernn lichenneins Dag
(Fronleichnam) Anno xvc vnnd xj Jarre.
Ausf. Pap., Sg. aufgedrückt, Spuren;
Vermerk: Quittungh. Pfilipssn von Sirck herrn zu Freudenburg darin er bekendt
von Bernhartten von Bourscheidt wegn seins theils von dr herrschafft Mersch ahn
400 Reinisch gl so pfandtsweiss vff dem hoff Mamern stehn habe, 100 derselben
guldn empfangn zu haben. ao 1511. N. 4. - SM/F/III/6844/9; Abschrift: Kart. 489
(Mersch). Veröffentlicht als Reg. in: Arch. de Reinach, 2444.
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