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21. Juni 1511

Bernhard IV., Herr zu Bourscheid, löst sein Viertel der Herrschaft Mersch ein und beginnt, den Anteil Jakobs von Kerpen ebenfalls einzulösen.

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Bourscheider Dokument Nr. 365
Abschrift in Aktenbund Miszellen, Regesten des Archivs der Herren von Bourscheid, heute im Archiv der Freiherren von Salis-Soglio auf Schloss Gemünden im Hunsrück, Archivteil der Abt. 1 Schmidtburg (SM), Schränke D - F, sowie der Abt. III Bourscheid (BB), Fächer A-O.

[Decker, 1989, Bd. I S. 412-413] Philipp von Sierck, Herr zu Freudenburg, bekennt, von seiner Großmutter Angela von Fischbach einen Pfandbrief über 400 Rheinische Gulden mittels 40 Rheinischen Gulden Jahresrente aus dem Hof Mamer erhalten zu haben, die ihre Vorfahren unter dem Datum vom 13. April 1405 zu Pfand erhalten haben. Dieser Pfandbrief war ausgegeben von Dietrich von Mersch, Ritter, und seiner Frau Lucia von Zolwer, Herrn und Frau zu Bettemburg.

Der Pfandbrief ist nun an die gemeinsamen Herren von Mersch gelangt, die ihn teilen wie die Herrschaft Mersch: Jakob, Herr zu Kerpen und Warsberg, zur Hälfte; Bernhard IV. von Bourscheid, zur anderen Hälfte, die er aber mit Georg von Boland zur Hälfte teilt (1/4).

Nun erklärt Philipp von Sierck, daß Bernhard IV. von Bourscheid, sein Oheim, sein Viertel mit 100 Rheinischen Gulden eingelöst hat, weshalb er ihm dafür eine Quittung ausgestellt hat. Auch hat Bernhard für 200 Rheinische Gulden die Einlösung des Anteils Jakobs von Kerpen an dem Pfandbrief begonnen, indem er ihm, Philipp, bereits 50 Gulden gezahlt hat, dann zu den nächsten Weihnachten noch 50 Gulden, weiter an St. Remigiustag (1. Oktober) 50 Gulden und als letzte Rate 50 Gulden, worauf dann eine Quittung zwischen Jakob von Kerpen und Bernhard von Bourscheid hierüber ausgestellt werden soll.

In der Zwischenzeit aber soll der Pfandbrief über 400 Gulden beim Guardian (Vorsteher des Konvents) und dem Knodlerkonvent binnen Luxemburg hinterlegt werden, bis zur Zahlung der 200 Gulden durch Bernhard, der dann die Urkunde auf Ersuchen Philipps erhält, allerdings unter dem Vorbehalt, daß Bernhard auch das Viertel Georgs von Boland genannt von Rolle einlöst.

Um also die Quittung über 300 Rheinische Gulden ausstellen zu können, verspricht Philipp zum nächstkünftigen 17. Juli nach Luxemburg zu kommen, damit dann Bernhard die Renten wie seine anderen Schafftgüter beziehen kann, nämlich zu 3/4 oder 30 Gulden.

Siegel: Philipp von Sierck.

Vff sampstag nest nach vnnsers Hernn lichenneins Dag (Fronleichnam) Anno xvc vnnd xj Jarre.

Ausf. Pap., Sg. aufgedrückt, Spuren;
Vermerk: Quittungh. Pfilipssn von Sirck herrn zu Freudenburg darin er bekendt von Bernhartten von Bourscheidt wegn seins theils von dr herrschafft Mersch ahn 400 Reinisch gl so pfandtsweiss vff dem hoff Mamern stehn habe, 100 derselben guldn empfangn zu haben. ao 1511. N. 4. - SM/F/III/6844/9; Abschrift: Kart. 489 (Mersch). Veröffentlicht als Reg. in: Arch. de Reinach, 2444.

 

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