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Der gallo-römische vicus
Rolle und Funktionen der ländlichen Siedlungen

von Jos Thiel
(in: Luxemburger Wort, Die Warte, 50e année, no 41/1795, 16.01.1997)


Provinz, civitas, pagi, vici

 

In jeder der vier gallischen Provinzen wurden Bevölkerung und Gebiet in civitates aufgeteilt, die die ältere Aufteilung der wichtigsten Völkerschaften des unabhängigen Galliens übernahmen. Zur Zeit des Augustus gab es ungefähr 80 dieser civitates. Die Hauptstadt der civitas erhielt die städtischen Einrichtungen und ihr oblag die Verwaltung der gesamten territorialen Einheit, jedoch unter römischer Kontrolle. Hier entfaltete sich das städtische Leben nach italischem Muster. Zwei oder vier Magistrate, duoviri oder quattuorviri, welche jedes Jahr gewählt wurden, leiteten die Verwaltung, die primäre Justiz und die Polizeigewalt. Sie wurden von den Dekurionen, einem lokalen Senat assistiert.

 

Karte von Gallien
Gallien zur Zeit Caesars (n. Filtzinger)
in: Die Römer in Rheinland-Pfalz, Stuttgart 1990, Abb. 20.

 

Jedoch nicht alle Städte hatten dasselbe Statut und die Einwohner hatten nicht alle dieselben Vorrechte. Sie befanden sich alle auf höher oder tiefer auf einer Wertskala, je nachdem sie Verbündete oder Feinde Roms während der Eroberung waren. Römische Stadt Im definierten rechtlichen Sinne war im Treverergebiet lediglich die Stadt Trier (colonia Augusta Treverorum), die auch Amtssitz des Statthalters der Provinz Gallia Belgica wurde.

 

Die römische Provinz Belgica, als nördlicher Teil der tres Galliae (Aquitania, Lugdunensis, Belgica), ist bei der Neuordnung Galliens durch Agrippa und Augustus wohl um 16 v. Chr. entstanden. Die civitas treverorum ist aus dem keltischen Stammesterritorium der Treverer hervorgegangen. Sie reichte im Osten bis an die Provinzgrenze am Rhein, im Westen an der Maas fast an das Gebiet der Remer, im Norden an Mittellauf von Sauer und Prüm an das Gebiet der civitas Tungrorum, im Süden an die civitas der Mediomatriker.

 

Das Gebiet der Treverer und der Mediomatriker
Das Gebiet der Treverer und der Mediomatriker
in: Guide du site archéologique de Bliesbruck-Reinheim.

 

Eine Unterteilung der civitates in pagi (Gaue) entsprach den Hauptorten der Siedlungsgebiete älterer, weniger wichtigeren Volksgruppen. Die pagi waren der civitas unterstellt. Von den Namen der ursprünglich 305 pagi in Gallien kennt man deren ungefähr 30. Aus diese Hauptorten sowie einer ganzen Reihe noch kleinerer Siedlungen, den vici, entsprangen zahlreiche unserer heutigen Ortschaften. Man kann die vici einteilen in

  • landwirtschaftliche vici, den Siedlungen von Landarbeitern, die das Land eines reichen Gutes pachteten und bewirtschafteten und die daher eine bedeutende Rolle in der Produktion von Lebensmittel für zivile und militärische Verbraucher spielten,

  • Strassenvici an wichtigen Verkehrsadern und Strassenkreuzungen, ausgestattet mit Rasthäusern für Reisende und Pferdewechselstationen,

  • Handelsvici, den lokalen Marktflecken, denen eine grosse Bedeutung in der Verteilung von meist landswirtschaftlichen Produkten vom Land nach den Städten zukam.

Unter einer ländlichen Siedlung, der französische Begriff der "agglomération secondaire" ist hier zutreffender, soll hier eine Siedlungsstruktur verstanden werden, die im Stellenwert zu der jeweiligen Hauptstadt, der civitas, als subaltern, zweitrangig, und in Abhängigkeit von ihr erscheint; dies ohne Rücksicht auf die Ausdehnung, Bevölkerungszahl oder wirtschaftliche Rolle der Siedlung. Der Begriff sekundär wird für eine Siedlung gebraucht, deren Bewohner keiner primären Tätigkeit wie der Landwirtschaft oder dem Bergbau nachgehen, sondern sich Tätigkeiten widmen, die dem sekundären oder tertiären Sektor zuzuordnen sind. Dem sekundären Sektor entsprechen vor allem die handwerklichen Weiterverarbeitungstechniken von Materialien, dem tertiären Sektor ensprechen administrative Funktionen, Handel und Warenaustausch, lokale oder regionale Marktflecken sowie Siedlungen die aus der Notwendigkeit des vermehrten Personen- und Warenverkehrsaufkommen enstanden sind. Eine vierte Funktion wäre militärischer Natur, was jedoch für unsere Gegenden nicht zutrifft.

 

Weitere Unterscheidungskriterien wären die einer städtischen oder nicht-städtischen Struktur. Die meisten ländlichen Siedlungen haben allerdings keine ausgeprägte Stadtstruktur. Ihre kleine Siedlungsfläche, die fehlenden Verwaltungsstrukturen, die Abwesenheit städtischer Einrichtungen entsprechen eher den heutigen Begriffen Dorf oder Weiler. Zumindest einige dieser Siedlungen kann man jedoch als Kleinstadt im heutigen Sinne bezeichnen, sofern sie, wenn auch nur teilweise, einige der erwähnten städtischen Charakteristiken besitzen.

 


Rekonstruktionsversuch des vicus von Mamer
Rekonstruktionsversuch des vicus von Mamer
Entwurf und Zeichnung: J. Zimmer, in: METZLER, (J.), Ein Gallo-Römischer Vicus beim Tossenberg (Mamer), Hémecht, 1973, S. 485 ff.

 

Von 14 namentlich genannten Orten im Treverergebiet sind sicherlich nicht alle ländliche vici; mehrere davon sind lediglich Strassenposten. Von Bedeutung für die Infrastruktur der civitas sind Noviomagus / Neumagen, Belginum / Wederath, Beda / Bitburg, Ausava / Oos, Tholey, Contiomagus / Pachten im Osten sowie Altrier, Ricciacus / Dalheim, Andethanna / Niederanven, Titelberg, Mamer, Orolaunum / Arlon, Vertunum / Virton, Martelingen und Eposium / Carignan im Westen.

 

Ursprung und Entwicklung der ländlichen Siedlungen

 

Der Ursprung eines grossen Teils der ländlichen Siedlungen ist bisher unklar. Die archäologischen Befunde können nicht immer mit der nötigen Klarheit die Beweise der Existenz einer La Tène III - Siedlung als direkter Vorgängerin einer römischen Siedlung erbringen. Auch wenn an manchen römischen Siedlungsorten Funde wie Münzen, Pfostenlöcher, Silos usw., aus vorrömischer Zeit angetroffen werden, so ist das kein eindeutiger Beweis dafür, dass eine protohistorische Siedlung hier bestanden hat, insbesonders, wenn es sich um isolierte Einzelfunde handelt. Andererseits kann man aber auch feststellen, dass bestehende keltische Siedlungen, sowohl befestigte Orte wie die oppida, als auch offene Siedlungen, nach der römischen Eroberung Galliens ihrer Bestimmung nicht mehr nachkamen. Es gibt jedoch keinen Grund dafür anzunehmen, dass die Übergangszeit von der protohistorischen zur gallo-römischen Zeit abrupt erfolgte. Es gibt viele Beispiele, wie auch oppida sich zu römischen Siedlungen weiterentwickelten (Titelberg).

 

Während der frühen Kaiserzeit verstärkt sich die Entwicklung der Siedlungen. Dies beruht in den meisten Fällen auf dem Ausbau des Strassennetzes und der allgemeinen Entwicklung von Warenproduktion und Warenaustausch. Wenn auch manche Ortsgründungen bereits in augusteischer Zeit erfolgten, so findet der generelle Aufschwung der bestehenden Siedlungen, so wie die meisten Neugründungen, im Laufe des 1. nachchristlichen Jahrhunderts statt. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in den angewandten Konstruktionstechniken wieder - seit claudischer Zeit vermehrt sich der Gebrauch von Mörtel, behauenen Steinen und Ziegeln, zu ungunsten der traditionellen Holz- und Lehmbauweise. Gegen Mitte des 1. Jh. erreicht die römische "Monumentalbauweise" auch die Provinzen, besonders in den Bereichen der Konstruktion von Theatern und Thermen. Die Blütezeit jedoch für alle kleineren Städte und für die halbstädtischen Siedlungen beginnt mit der flavisch-antoninischen Periode um 70 bis 190 n. Chr.

 


Rekonstruktionszeichnung der römischen Wegestation von Chameleux (B)
Rekonstruktionszeichnung der römischen Wegestation von Chameleux (B)
in: MERTENS, (J.), Le relais romain de Chameleux, coll. Archaeologicum Belgii speculum, Bruxelles, 1968.

 

Mehr noch als die Hauptstädte der civitates waren die kleineren Städte und Siedlungen für das Gleichgewicht zwischen dem römischen Einfluss und den bestehenden keltischen Traditionen der ausschlaggebende Faktor: das Nebeneinanderbestehen des römischen Kaiserkultes mit den einheimischen Gottheiten, die Verschmelzung römischer Grabsitten mit den lokalen, traditionnellen Gebräuchen, der Gebrauch des Lateins in Sprache und Schrift gleichzeitig mit dem Gallischen.

 

Der Widerstand, der dem römischen Einfluss nach der Eroberung entgegengebracht wurde, ist an sich bedeutungslos. Die Beweise für eine rasche Aufnahme der römischen Kultureinflüsse - besonders ersichtlich in den Grabinventaren, belegen eher, dass die Romanisierung sehr früh von ihren hauptsächlichen Nutzniessern, den Geschäftsleuten und Handwerken - unter Beibehaltung der überlieferten einheimischen Traditionen - voll aufgenommen wurde, ohne dass dies zu Konflikten führte. Auch der elitären keltischen Oberschicht kam die Romanisierung insofern gelegen, als sie ihre Machtposition stärkte, sowohl in politischer als in materieller Hinsicht.

 

Die Gesellschaft der vicani

 

Eine Reihe von epigraphischen und ikonographischen Zeugnissen erlauben uns, die Gesellschaft der Vicusbewohner nach dem aktuellen Forschungsstand besser zu situieren und etwas über die sozialen Strukturen und die Aktivitäten der vicani auszusagen. Auch wenn es an absolutem Zahlenmaterial fehlt, so kann mann trotzdem annehmen, dass die Bewohnerzahlen der zahlreichen vici zur Zeit der römischen Kaiserzeit so hoch waren, dass diese Zahl bis ins ausgehende Mittelalter nicht mehr erreicht werden konnte.

 

Was die in der Landwirtschaft tätigen Bewohner angeht, ist wenig bekannt; ebenso mangelt es an Informationen über die Tätigkeiten im Handels- und Dienstleistungsbereich. Die handwerklichen Tätigkeiten sind hingegen gut belegt, sei es durch das Fundmaterial innerhalb der Siedlungen oder durch die Inschrifen auf Grabmonumenten. Über den materiellen Reichtum der Vicusbewohner ist hingegen wenig bekannt; hierzu können nur die gefundenen Münzreihen Aufschluss geben, die einiges aussagen über die Art und Weise, wie die Handelsbeziehungen zu benachbarten Städten sich abwickelten und inwieweit die Vicusbewohner am Handelsvolumen beteiligt waren.

 

Zum kulturellen Niveau und zu den religiösen Gebräuchen ist wieder die epigraphische Dokumentation die beste Quelle um die Auswirkungen der Romanisierung auf Sprache, Schrift, religiöse Handlungen und Grabsitten festzustellen. Besonders die Grabinschriften des 1. Jh. belegen, dass die einheimische Sprache neben der lateinischen noch sehr präsent war. Zahlreiche Zeugnisse betreffen die Religion und die verschiedene Kulte; dies ist an sich nicht verwunderlich, da einerseits nur in den Siedlungen die Möglichkeit bestand, religiöse Tätigkeiten auszuüben und die Religionspraktiken somit zu einer der Funktionen des vicus wurden, und andrerseits viele Siedlungen einen ausgesprochen religionsorientierten Ursprung besassen.

 

Die Rolle der vici

 

Vereinfacht kann man sagen, dass der vicus eingegliedert werden kann zwischen der Stadt als Sitz der politischen und administrativen Autoritäten und den Villen, den Gutshöfen, die als Produktionseinheiten autonom existieren konnten. Der vicus ist daher nicht mehr als eine Ansammlung von verschiedenen Wohngemeinschaften, die aus der Notwendigkeit enstanden, den umliegenden Produktionseinheiten, den Gutshöfen, als Marktflecken Absatzmöglichkeiten zu sichern, sie mit Gütern zu versorgen, die in dem Bereich der Villen nicht hergestellt werden konnten, und dem umliegenden Land verschiedene Dienste anzubieten, wie etwa spezialisierte Handwerksbetriebe, ärztliche Versorgung, usw. Auch ist der vicus oftmals Sitz einer lokalen Autorität, abhängig von der Verwaltung der übergeordneten Stadt, und bietet den Bewohnern des vicus (den vicani) und des Umlandes verschiedene öffentliche Einrichtungen an, wie z.B. Tempel, Theater, Thermen...

 


Gesamtplan des Dalheimer Vicus
Gesamtplan des Dalheimer Vicus
in: GODDARD, (E.), Eine Brunnenverfüllung aus dem römischen Vicus Dalheim,
in Hémecht 1994, S. 763 ff.

 

Wenn auch die Funktionen eines vicus als Zentrum des Handels und als Konzentration handwerklicher Produktion heute nicht mehr zur Diskussion stehen, so ist doch ihre Wichtigkeit und ihre Abhängigkeit gegenüber der Stadt noch umstritten. Die Rolle der elitären "noblen" Bevölkerungsschicht der Städte (den urbani) als den Machern von Politik ist unumstritten, genauso wie es erwiesen ist, dass Vicusbewohner in Sachen Politik nicht viel zu bestimmen hatten. Die Gesellschaft der Händler und Handwerker eines vicus wird nicht von lokalen Autoritäten beherrscht, sondern von der Elite der reichen Grundbesitzer der umliegenden Villen. Das wirft natürlich die Frage auf, ob die Rolle des vicus nur anzusehen ist als die eines Marktfleckens und eventuell als Reservoir für Arbeitskräfte für die Villen oder ob diese Rolle effektiv die einer regionalen Verwaltungseinheit war.

Worin lag nun die Attraktivität eines vicus, die es ermöglichte, Leute anzuziehen und sie dazu zu bringen, sich in einer lokalen Siedlungsgemeinschaft niederzulassen?

  • der Vorteil eines relativ freien Status, der ihne eine gewisse Unabhängigkeit erlaubte in der Wahl und der Ausführung ihrer Tätigkeiten,
     

  • die Möglichkeit, ihre Arbeitskraft oder Dienstleistung den umliegenden Gutshöfen anzubieten,
     

  • die Möglichkeit, eine Tätigkeit im familiären Kreise auszuüben und durch die zentrale Lage des vicus die Möglichkeit zu haben, die Produktion an Ort und Stelle zu verkaufen,
     

  • der relative Schutz, den die Gemeinschaft bietet.

Folgende Kriterien sind ausschlaggebend, eine Siedlung als vicus zu definieren:

  • die Ausdehnung der besiedelten Fläche,
     

  • ein "städtischer" Charakter mit Strassen, Plätzen, öffentlichen Monumenten und Einrichtungen,
     

  • eine "städtische" Architektur, die sich durch eine gewisse Einschränkung des Wohnraumes gegenüber den ländlichen Gehöften unterscheidet,
     

  • die Existenz eines Marktfleckens, der Verteilung der im Umland produzierten Güter und der importierten Waren,
     

  • ein spezialisiertes Handwerk, das im Vicusbereich ausgeführt wird,
     

  • die Präsenz von Landanbau nur unter der Form von kleinerem Obst-und Gemüseanbau, im Gegensatz zum grossflächigen Anbau in den Villenbereichen.
     

Die morphologischen Studien über die vici erlauben es, diese in folgende Grundtypen einzuteilen:

  • das Strassendorf, der am meisten verbreitete Typ, erstreckt seine langezogene Strukturen entlang einer Verkehrverbindung (z. B. Mamer). Die Dorfentwicklung vollzieht sich fast immer linear, chronologisch betrachtet. Frühe Handwerkerquartiere, anfangs an der Peripherie angesiedelt, vermischen sich während der späteren Expansionsphasen mit den Wohnbezirken,
     

  • der vicus mit zentralem Kern findet sich an fast allen bedeutenden Strassenkreuzungen (z. B. Dalheim),
     

  • die Streusiedlung findet sich vor allem in Gegenden abseits der grossen Fernverbindungen,
     

  • der dezentralisierte vicus, der aus mehreren Siedlungskernen besteht.

Was die topographische Verteilung der Aktivitäten anbelangt, so kann man fast immer verschiedene Zonen feststellen, wie das Handwerkerviertel, den Tempelbezirk, den Thermenbezirk. Allerdings ist es weitaus schwieriger, diese Einteilung in Zonen auch chronologisch zu erfassen. Man kann aber davon ausgehen (z. B. Titelberg), dass oft nur handwerkliche Aktivitäten in einer frühen Entwicklungsphase bestanden haben, ehe eine Diversifikation der Vicuskomponenten eintrat.

Auch was die Chronologie der Gründung der vici angeht, kann man hier verschiedene Gruppen einteilen:

  • Fortbestand der Siedlungstätigkeit einer früheren La-Tène Siedlung,
     

  • frühe Gründung einer Siedlung im Zusammenhang mit dem Bau einer Strasse,
     

  • spätere Gründung in augusteischer Zeit,
     

  • späte Gründung in claudisch-neronischer Zeit,
     

  • Entwicklung aus einer bestehenden ländlichen Kleinsiedlung, wo erst später eine Änderung des Bestimmungszweckes eintritt (Ansiedlung von Handwerksbetrieben, religiöse Funktionen, ...).

 

Der Status der ländlichen Siedlungen



Die vici waren abhängig von den Magistraten und den Räten der Haupstadt der civitas, zu der sie gehörten. Dies dürfte sie jedoch nicht daran gehindert haben, eine gewisse Autonomie zu besitzen, um die tägliche Verwaltung der Siedlung zu gewährleisten, besonders wenn die Siedlung weit entfernt vom Hauptort lag. Die Einwohner der vici, die vicani, besassen im Vergleich mit den Stadtbewohnern, den urbani, keine besonderen Rechte. Desgleichen besass der vicus an sich ebenfalls kein Stadtrecht, im Gegensatz zu den Städten (colonia, municipium).



Die Anlage der Siedlungen


Die organisierte Anlage der Strassen nach dem städtischen Vorbild mit cardo und decumanus ist in den Siedlungen meistens nicht erkennbar. Überwiegend handelt es sich um Gebäude, die entlang der Haupstrasse angelegt sind, obwohl in manchen Fällen Nebenstrassen festgestellt werden können, die im rechten Winkel von der Haupstrasse abgehen. Die Gruppierung der Häuser in sogenannte Inseln wie sie von städtischen Strukturen bekannt sind, ist in den vici nicht gegeben. Es scheint so, als ob die Struktur der Anlage der Siedlungen hauptsächlich die Handwerks- und Geschäftsbetriebe berücksichtigt und dass die Lage der eigentlichen Wohngebäude nur eine untergeordnete Rolle spielte.

Auch die Grabinventare der zu den vici gehörenden Nekropolen unterscheiden sich von denen der städtischen Friedhöfe. Die Anzahl der Friedhöfe sowie ihre Belegungsdichte geben jedoch einen guten Anhaltspunkt über die Bevölkerungszahl der Siedlung.

Die den Häusern vorgelagerten Portiken, Geschäfts- und Handwerksbetriebe mit offenen Verkaufständen zur Strassenseite sind immer ein Zeichen des städtischen Charakters der Siedlungen sowie der Wichigkeit dieser Betriebe innerhalb des vicus.

 


Rekonstruktionszeichnung des vicus von Liberchies-Geminiacum im 2. Jh.
Rekonstruktionszeichnung des vicus von Liberchies-Geminiacum im 2. Jh.
in: Thirion, (M.), Le trésor de Liberchies, 1972, fig. 7.


Beheizbare Räume in den Wohnungen - mittels Hypokaustanlagen - können als äusseres Zeichen eines gewissenen Wohlstandes angesehen werden und als Beweis, dass der römische Einfluss in Bezug auf die Wohnkultur ziemlich stark war. Die Dekorationen innerhalb der Wohngebäude sind relativ unbekannt, Wandmalereien und Mosaikfussböden trifft man nicht sehr oft in ländlichen Siedlungen an - im Gegensatz zu den reicher ausgestatteten Gutshöfen; vielleicht ein Beweis dafür, dass sich die lokale Oberschicht nicht in den Siedlungen selbst niederliess, sondern die umliegenden Gutshöfe bewohnte.

Es gibt genügend bekannte Grundrisse von Häusern, um auf eine regionale Typologie der Wohnstrukturen zurückzugreifen. Aber diese regionalen Charakteristiken erschweren es auch, einen allgemein gültigen Wohnungstyp der gallo-römischen vici zu definieren. Generell häuft sich der Typ der mit der Schmalseite an die Strasse anstossenden Bauten. Häuser mit Innenhof, die dem mediterranen domus entsprechen, sind seltener anzutreffen. Am ehesten würde sich der gallo-römische Wohnungstyp definieren lassen als ein Gebäude, das unter einem Dach sowohl Wohnräume als auch Räume, die der beruflichen Tätigkeit dienen, vereint.



Die Einrichtungen der vici


Die ländlichen Siedlungen unterscheiden sich in ihren Einrichtungen stark von den Städten: kein gemauertes Wasserleitungsnetz sondern Brunnen, keine Abwasserkanäle sondern einfache Abflussrinnen, ... Auch besitzen die vici nicht die ganze Palette der in den Städten üblichen Monumentalbauten wie Forum, Tempel, Theater usw., sondern bestenfalls nur einige Elemente davon.

Bei den Tempeln handelt es sich in den meisten Fällen um den gängigen gallo-römischen Umgangstempel mit quadratischem Grundriss, dessen höherer Zentralraum von einer niedrigen äusseren Umgangshalle mit Säulen oder einfachen Stützen umgeben war. Das Theater ist meistens ein Bühnentheater mit halbkreisförmigem Zuschauerraum und abschliessendem Bühnengebäude (z. B. Dalheim). Öffentliche Bäder finden sich praktisch in allen Siedlungen, auch in den kleineren vici. Die Grabstätten befinden sich immer ausserhalb der Siedlungen, vorzugsweise entlang den aus dem Ort herausführenden Haupstrassen, die oft von Reihen von Grabstätten und Grabmonumenten gesäumt waren.



Handwerk und Handel


Die archäologischen Befunde lassen natürlich handwerkliche Aktivitäten relativ leicht nachweisen. Was sich allerdins nicht klar belegen lässt, ist die die Frage nach dem Absatzgebiet der produzierten Waren. Manche nachgewiesene Handwerksbetriebe in den vici scheinen schon dafür ausgelegt worden zu sein, grössere Mengen herzustellen als die, welche für den lokalen Markt erforderlich waren. Vor allem Keramik- und Metallwerkstätten waren auf einem Absatz ausserhalb des lokalen Marktes ausgerichtet.

Nachweisbare Silos oder Speicher sind allein allerdings kein eindeutiger Beweis für Handelsbeziehungen, die den lokalen Rahmen überschreiten. Für ausgedehnte Handelsbeziehungen scheinen allerdings nur die vici in Frage zu kommen, die an wichtigen Verkehrsadern lagen.



Der Zerfall

 

Der Zeitpunkt des Zerfalls vieler Siedlungen in den Wirren der letzten Hälfte des 3. Jh ist gesichert - viele Brandschichten sowie die Zweitverwendungen monumentaler Architekturelemente legen hiervon Zeugnis ab. Ob aber nur die Germaneneinfälle von 276 daran schuld waren, wie dies immer wieder in älteren archäologischen Publikationen behauptet wird, ist fraglich. Auch die politischen und sozialen Umwälzungen spielen sicherlich eine bedeutende Rolle. Innere Unruhen, die Machtergreifung lokaler Herren, komplette Aufgabe der Siedlung nach ökonomischen Fehlschlägen scheinen ebenso für die Aufgabe oder den lansamen Verfall von manchen Siedlungen in Frage zu kommen. Eigenartigerweise kennen aber einige Siedlungen wieder einen sehr zögernden Wiederaufschwung zu Beginn des 4. Jh, während für andere Siedlungen das 4. Jh. eine Periode der Blüte bedeutet.

Mit dem Ende der Kaiserzeit kommt auch vielerorts das Ende und die Aufgabe von zahlreichen Siedlungen und den damit verbundenen Heiligtümern. Ursachen hierfür waren die Unfähigkeit, sich in die neuen politischen, ökonomischen und sozialen Kontexte einzufügen und sich an die allgemeine Desorganisation, die nach dem Zerfall der Kaiserzeit eintritt, anzupassen. Einige Siedlungen erhalten sich jedoch auch über diese Zeit hinaus und erhalten neue administrative Funktionen, manchmal verbunden mit der Einrichtung von späten Münzprägestätten.

 


Bibliographie:


Atlas des agglomérations secondaires de la Gaule Belgique, Paris, 1994

BECK, (J. J.), Orolaunum Vicus, in Bulletin des Antiquités Luxembourgeoises, IV, 1975

BERTRANG, (A.), Histoire d’Arlon, 2e édition, Arlon, 1953

CHAUSSERIE-LAPREE, (J.), Villages gaulois dans le Midi de la France, in l’Archéologue no 13, juillet-août 1995

CHEVALLIER, (R.), colloque “Le vicus gallo-romain”, in: Caesarodunum, numéro 11, 1976.

GODDARD, (E.), Eine Brunnenverfüllung aus dem römischen Vicus Dalheim, in Hémecht 1994, S. 763 ff.

GRENIER, (A.), Manuel d’Archéologie Gallo-Romaine, volume 2, l’archéologie du sol. Paris,1985, réimpression de l’édition de 1934.

Die Römer in Rheinland-Pfalz, Stuttgart, 1990.

Die Römer in Nordrhein-Westfalen, Stuttgart, 1987.

KRIER, (J.); WAGNER, (R.), Das römische Theater in Dalheim, in Hémecht, 1985, S. 587 ff.

Les agglomérations secondaires. La Gaule Belgique, les Germanies et l’Occident romain.
Actes du colloque de Bliesbruck-Reinheim sous la direction de Jean-Paul Petit et Michel Mangin, Paris, 1994

LINDEN, (R.), Habitats Romains du Grand-Duché, in Bulletin des Antiquités Luxembourgeoises, IV, 1975

MERTENS, (J.), Le relais romain de Chameleux, coll. Archaeologicum Belgii speculum, Bruxelles, 1968

METZLER, (J.); ZIMMER, (J), Beiträge zur Archäologie von Dalheim, in Hémecht, 1978, S. 351 ff.

METZLER, (J.), Ein Gallo-Römischer Vicus beim Tossenberg (Mamer), in Hémecht, 1973, S. 485 ff.

TASSAUX (F.), Etude de la "société des vicani" appuyée sur une synthèse des données épigraphiques, in: Villes et agglomérations urbaines antiques du Sud-Ouest de la Gaule, 6e suppl. Aquitania, 1992.

TERNES, (C. M.), Die römerzeitliche Civitas Treverorum im Bilde der Nachkriegsforschung. I. Von der Gründung bis zum Ende des dritten Jahrhunderts, Luxemburg 1974.

 


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