
Provinz, civitas,
pagi, vici
In jeder der vier
gallischen Provinzen wurden Bevölkerung und Gebiet in civitates
aufgeteilt, die die ältere Aufteilung der wichtigsten Völkerschaften des
unabhängigen Galliens übernahmen. Zur Zeit des Augustus gab es ungefähr 80
dieser civitates. Die Hauptstadt der civitas erhielt die
städtischen Einrichtungen und ihr oblag die Verwaltung der gesamten
territorialen Einheit, jedoch unter römischer Kontrolle. Hier entfaltete sich
das städtische Leben nach italischem Muster. Zwei oder vier Magistrate,
duoviri oder quattuorviri, welche jedes Jahr gewählt wurden, leiteten
die Verwaltung, die primäre Justiz und die Polizeigewalt. Sie wurden von
den Dekurionen, einem lokalen Senat assistiert.


Gallien zur Zeit Caesars (n. Filtzinger)
in: Die Römer in Rheinland-Pfalz, Stuttgart 1990, Abb. 20.
Jedoch nicht alle Städte hatten dasselbe
Statut und die Einwohner hatten nicht alle dieselben Vorrechte. Sie befanden
sich alle auf höher oder tiefer auf einer Wertskala, je nachdem sie Verbündete
oder Feinde Roms während der Eroberung waren. Römische Stadt Im definierten
rechtlichen Sinne war im Treverergebiet lediglich die Stadt Trier (colonia
Augusta Treverorum), die auch Amtssitz des Statthalters der Provinz
Gallia Belgica wurde.
Die römische Provinz Belgica, als
nördlicher Teil der tres Galliae (Aquitania, Lugdunensis, Belgica),
ist bei der Neuordnung Galliens durch Agrippa und Augustus wohl um 16 v. Chr.
entstanden. Die civitas treverorum ist aus dem keltischen
Stammesterritorium der Treverer hervorgegangen. Sie reichte im Osten bis an die
Provinzgrenze am Rhein, im Westen an der Maas fast an das Gebiet der Remer, im
Norden an Mittellauf von Sauer und Prüm an das Gebiet der civitas Tungrorum,
im Süden an die civitas der Mediomatriker.


Das Gebiet der Treverer und der Mediomatriker
in: Guide du site archéologique de Bliesbruck-Reinheim.
Eine Unterteilung der
civitates in pagi (Gaue) entsprach den Hauptorten der
Siedlungsgebiete älterer, weniger wichtigeren Volksgruppen. Die pagi
waren der civitas unterstellt. Von den Namen der ursprünglich 305 pagi
in Gallien kennt man deren ungefähr 30. Aus diese Hauptorten sowie einer ganzen
Reihe noch kleinerer Siedlungen, den vici, entsprangen zahlreiche unserer
heutigen Ortschaften. Man kann die vici einteilen in
-
landwirtschaftliche vici, den
Siedlungen von Landarbeitern, die das Land eines reichen Gutes pachteten und
bewirtschafteten und die daher eine bedeutende Rolle in der Produktion von
Lebensmittel für zivile und militärische Verbraucher spielten,
-
Strassenvici an wichtigen
Verkehrsadern und Strassenkreuzungen, ausgestattet mit Rasthäusern für
Reisende und Pferdewechselstationen,
-
Handelsvici, den lokalen
Marktflecken, denen eine grosse Bedeutung in der Verteilung von meist
landswirtschaftlichen Produkten vom Land nach den Städten zukam.
Unter einer ländlichen Siedlung, der
französische Begriff der "agglomération secondaire" ist hier
zutreffender, soll hier eine Siedlungsstruktur verstanden werden, die im
Stellenwert zu der jeweiligen Hauptstadt, der civitas, als subaltern,
zweitrangig, und in Abhängigkeit von ihr erscheint; dies ohne Rücksicht auf die
Ausdehnung, Bevölkerungszahl oder wirtschaftliche Rolle der Siedlung. Der
Begriff sekundär wird für eine Siedlung gebraucht, deren Bewohner keiner
primären Tätigkeit wie der Landwirtschaft oder dem Bergbau nachgehen, sondern
sich Tätigkeiten widmen, die dem sekundären oder tertiären Sektor zuzuordnen
sind. Dem sekundären Sektor entsprechen vor allem die
handwerklichen Weiterverarbeitungstechniken von Materialien, dem tertiären
Sektor ensprechen administrative Funktionen, Handel und Warenaustausch, lokale
oder regionale Marktflecken sowie Siedlungen die aus der Notwendigkeit des
vermehrten Personen- und Warenverkehrsaufkommen enstanden sind. Eine vierte
Funktion wäre militärischer Natur, was jedoch für unsere Gegenden nicht
zutrifft.
Weitere Unterscheidungskriterien wären
die einer städtischen oder nicht-städtischen Struktur. Die meisten ländlichen
Siedlungen haben allerdings keine ausgeprägte Stadtstruktur. Ihre kleine
Siedlungsfläche, die fehlenden Verwaltungsstrukturen, die Abwesenheit
städtischer Einrichtungen entsprechen eher den heutigen Begriffen Dorf oder
Weiler. Zumindest einige dieser Siedlungen kann man jedoch als Kleinstadt im
heutigen Sinne bezeichnen, sofern sie, wenn auch nur teilweise, einige der
erwähnten städtischen Charakteristiken besitzen.


Rekonstruktionsversuch des vicus von Mamer
Entwurf und Zeichnung:
J. Zimmer,
in: METZLER, (J.), Ein Gallo-Römischer Vicus beim Tossenberg (Mamer), Hémecht,
1973,
S. 485 ff.
Von 14 namentlich
genannten Orten im Treverergebiet sind sicherlich nicht alle ländliche vici;
mehrere davon sind lediglich Strassenposten. Von Bedeutung für die Infrastruktur
der civitas sind Noviomagus / Neumagen, Belginum /
Wederath, Beda / Bitburg, Ausava / Oos, Tholey, Contiomagus
/ Pachten im Osten sowie Altrier, Ricciacus / Dalheim, Andethanna
/ Niederanven, Titelberg, Mamer, Orolaunum / Arlon, Vertunum /
Virton, Martelingen und Eposium / Carignan im Westen.
Ursprung und Entwicklung der ländlichen
Siedlungen
Der Ursprung eines
grossen Teils der ländlichen Siedlungen ist bisher unklar. Die archäologischen
Befunde können nicht immer mit der nötigen Klarheit die Beweise der Existenz
einer La Tène III - Siedlung als direkter Vorgängerin einer römischen Siedlung
erbringen. Auch wenn an manchen römischen Siedlungsorten Funde wie Münzen,
Pfostenlöcher, Silos usw., aus vorrömischer Zeit angetroffen werden, so ist das
kein eindeutiger Beweis dafür, dass eine protohistorische Siedlung hier
bestanden hat, insbesonders, wenn es sich um isolierte Einzelfunde handelt.
Andererseits kann man aber auch feststellen, dass bestehende keltische
Siedlungen, sowohl befestigte Orte wie die oppida, als auch offene
Siedlungen, nach der römischen Eroberung Galliens ihrer Bestimmung nicht mehr
nachkamen. Es gibt jedoch keinen Grund dafür anzunehmen, dass die Übergangszeit
von der protohistorischen zur gallo-römischen Zeit abrupt erfolgte. Es gibt
viele Beispiele, wie auch oppida sich zu römischen Siedlungen
weiterentwickelten (Titelberg).
Während der frühen Kaiserzeit verstärkt
sich die Entwicklung der Siedlungen. Dies beruht in den meisten Fällen auf dem
Ausbau des Strassennetzes und der allgemeinen Entwicklung von Warenproduktion
und Warenaustausch. Wenn auch manche Ortsgründungen bereits in augusteischer
Zeit erfolgten, so findet der generelle Aufschwung der bestehenden Siedlungen,
so wie die meisten Neugründungen, im Laufe des 1. nachchristlichen Jahrhunderts
statt. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in den angewandten
Konstruktionstechniken wieder - seit claudischer Zeit vermehrt sich der Gebrauch
von Mörtel, behauenen Steinen und Ziegeln, zu ungunsten der traditionellen Holz-
und Lehmbauweise. Gegen Mitte des 1. Jh. erreicht die römische
"Monumentalbauweise" auch die Provinzen, besonders in den Bereichen der
Konstruktion von Theatern und Thermen. Die Blütezeit jedoch für alle kleineren
Städte und für die halbstädtischen Siedlungen beginnt mit der
flavisch-antoninischen Periode um 70 bis 190 n. Chr.


Rekonstruktionszeichnung der römischen Wegestation von Chameleux (B)
in: MERTENS, (J.), Le relais romain de Chameleux, coll. Archaeologicum Belgii
speculum, Bruxelles, 1968.
Mehr noch als die
Hauptstädte der civitates waren die kleineren Städte und Siedlungen für
das Gleichgewicht zwischen dem römischen Einfluss und den bestehenden keltischen
Traditionen der ausschlaggebende Faktor: das Nebeneinanderbestehen des römischen
Kaiserkultes mit den einheimischen Gottheiten, die Verschmelzung römischer
Grabsitten mit den lokalen, traditionnellen Gebräuchen, der Gebrauch des Lateins
in Sprache und Schrift gleichzeitig mit dem Gallischen.
Der Widerstand, der dem römischen
Einfluss nach der Eroberung entgegengebracht wurde, ist an sich bedeutungslos.
Die Beweise für eine rasche Aufnahme der römischen Kultureinflüsse - besonders
ersichtlich in den Grabinventaren, belegen eher, dass die Romanisierung sehr
früh von ihren hauptsächlichen Nutzniessern, den Geschäftsleuten und Handwerken
- unter Beibehaltung der überlieferten einheimischen Traditionen - voll
aufgenommen wurde, ohne dass dies zu Konflikten führte. Auch der elitären
keltischen Oberschicht kam die Romanisierung insofern gelegen, als sie ihre
Machtposition stärkte, sowohl in politischer als in materieller Hinsicht.
Die Gesellschaft der vicani
Eine Reihe von
epigraphischen und ikonographischen Zeugnissen erlauben uns, die Gesellschaft
der Vicusbewohner nach dem aktuellen Forschungsstand besser zu situieren und
etwas über die sozialen Strukturen und die Aktivitäten der vicani
auszusagen. Auch wenn es an absolutem Zahlenmaterial fehlt, so kann mann
trotzdem annehmen, dass die Bewohnerzahlen der zahlreichen vici zur Zeit
der römischen Kaiserzeit so hoch waren, dass diese Zahl bis ins ausgehende
Mittelalter nicht mehr erreicht werden konnte.
Was die in der Landwirtschaft tätigen
Bewohner angeht, ist wenig bekannt; ebenso mangelt es an Informationen über die
Tätigkeiten im Handels- und Dienstleistungsbereich. Die handwerklichen
Tätigkeiten sind hingegen gut belegt, sei es durch das Fundmaterial innerhalb
der Siedlungen oder durch die Inschrifen auf Grabmonumenten. Über den
materiellen Reichtum der Vicusbewohner ist hingegen wenig bekannt; hierzu können
nur die gefundenen Münzreihen Aufschluss geben, die einiges aussagen über die
Art und Weise, wie die Handelsbeziehungen zu benachbarten Städten sich
abwickelten und inwieweit die Vicusbewohner am Handelsvolumen beteiligt waren.
Zum kulturellen Niveau und zu den
religiösen Gebräuchen ist wieder die epigraphische Dokumentation die beste
Quelle um die Auswirkungen der Romanisierung auf Sprache, Schrift, religiöse
Handlungen und Grabsitten festzustellen. Besonders die Grabinschriften des 1.
Jh. belegen, dass die einheimische Sprache neben der lateinischen noch sehr
präsent war. Zahlreiche Zeugnisse betreffen die Religion und die verschiedene
Kulte; dies ist an sich nicht verwunderlich, da einerseits nur in den Siedlungen
die Möglichkeit bestand, religiöse Tätigkeiten auszuüben und die
Religionspraktiken somit zu einer der Funktionen des vicus wurden, und
andrerseits viele Siedlungen einen ausgesprochen religionsorientierten Ursprung
besassen.
Die
Rolle der vici
Vereinfacht kann man sagen, dass der
vicus eingegliedert werden kann zwischen der Stadt als Sitz der politischen
und administrativen Autoritäten und den Villen, den Gutshöfen, die als
Produktionseinheiten autonom existieren konnten. Der vicus ist daher
nicht mehr als eine Ansammlung von verschiedenen Wohngemeinschaften, die aus der
Notwendigkeit enstanden, den umliegenden Produktionseinheiten, den Gutshöfen,
als Marktflecken Absatzmöglichkeiten zu sichern, sie mit Gütern zu versorgen,
die in dem Bereich der Villen nicht hergestellt werden konnten, und dem
umliegenden Land verschiedene Dienste anzubieten, wie etwa spezialisierte
Handwerksbetriebe, ärztliche Versorgung, usw. Auch ist der vicus oftmals
Sitz einer lokalen Autorität, abhängig von der Verwaltung der übergeordneten
Stadt, und bietet den Bewohnern des vicus (den vicani) und des
Umlandes verschiedene öffentliche Einrichtungen an, wie z.B. Tempel, Theater,
Thermen...


Gesamtplan des Dalheimer Vicus
in: GODDARD, (E.), Eine Brunnenverfüllung aus dem römischen Vicus Dalheim,
in
Hémecht 1994, S. 763 ff.
Wenn auch die Funktionen eines vicus als Zentrum des Handels und als
Konzentration handwerklicher Produktion heute nicht mehr zur Diskussion stehen,
so ist doch ihre Wichtigkeit und ihre Abhängigkeit gegenüber der Stadt noch
umstritten. Die Rolle der elitären "noblen" Bevölkerungsschicht der Städte (den
urbani) als den Machern von Politik ist unumstritten, genauso wie es erwiesen
ist, dass Vicusbewohner in Sachen Politik nicht viel zu bestimmen hatten. Die
Gesellschaft der Händler und Handwerker eines vicus wird nicht von lokalen
Autoritäten beherrscht, sondern von der Elite der reichen Grundbesitzer der
umliegenden Villen. Das wirft natürlich die Frage auf, ob die Rolle des vicus
nur anzusehen ist als die eines Marktfleckens und eventuell als Reservoir für
Arbeitskräfte für die Villen oder ob diese Rolle effektiv die einer regionalen
Verwaltungseinheit war.
Worin lag nun die Attraktivität eines vicus, die es ermöglichte, Leute
anzuziehen und sie dazu zu bringen, sich in einer lokalen Siedlungsgemeinschaft
niederzulassen?
-
der Vorteil eines relativ freien Status, der ihne eine gewisse
Unabhängigkeit erlaubte in der Wahl und der Ausführung ihrer Tätigkeiten,
-
die Möglichkeit, ihre Arbeitskraft oder Dienstleistung den umliegenden
Gutshöfen anzubieten,
-
die Möglichkeit, eine Tätigkeit im familiären Kreise auszuüben und durch die
zentrale Lage des vicus die Möglichkeit zu haben, die Produktion an Ort und
Stelle zu verkaufen,
-
der relative Schutz, den die Gemeinschaft bietet.
Folgende Kriterien sind ausschlaggebend, eine Siedlung als vicus zu
definieren:
-
die Ausdehnung der besiedelten Fläche,
-
ein "städtischer" Charakter mit Strassen, Plätzen, öffentlichen Monumenten
und Einrichtungen,
-
eine "städtische" Architektur, die sich durch eine gewisse Einschränkung des
Wohnraumes gegenüber den ländlichen Gehöften unterscheidet,
-
die Existenz eines Marktfleckens, der Verteilung der im Umland produzierten
Güter und der importierten Waren,
-
ein spezialisiertes Handwerk, das im Vicusbereich ausgeführt wird,
-
die Präsenz von Landanbau nur unter der Form von kleinerem Obst-und
Gemüseanbau, im Gegensatz zum grossflächigen Anbau in den Villenbereichen.
Die morphologischen Studien über die vici erlauben es, diese in folgende
Grundtypen einzuteilen:
-
das Strassendorf, der am meisten verbreitete Typ, erstreckt seine
langezogene Strukturen entlang einer Verkehrverbindung (z. B. Mamer). Die
Dorfentwicklung vollzieht sich fast immer linear, chronologisch betrachtet.
Frühe Handwerkerquartiere, anfangs an der Peripherie angesiedelt, vermischen
sich während der späteren Expansionsphasen mit den Wohnbezirken,
-
der vicus mit zentralem Kern findet sich an fast allen bedeutenden
Strassenkreuzungen (z. B. Dalheim),
-
die Streusiedlung findet sich vor allem in Gegenden abseits der grossen
Fernverbindungen,
-
der dezentralisierte vicus, der aus mehreren Siedlungskernen besteht.
Was die topographische Verteilung der Aktivitäten anbelangt, so kann man fast
immer verschiedene Zonen feststellen, wie das Handwerkerviertel, den
Tempelbezirk, den Thermenbezirk. Allerdings ist es weitaus schwieriger, diese
Einteilung in Zonen auch chronologisch zu erfassen. Man kann aber davon ausgehen
(z. B. Titelberg), dass oft nur handwerkliche Aktivitäten in einer frühen
Entwicklungsphase bestanden haben, ehe eine Diversifikation der Vicuskomponenten
eintrat.
Auch was die Chronologie der Gründung der vici angeht, kann man hier
verschiedene Gruppen einteilen:
-
Fortbestand der Siedlungstätigkeit einer früheren La-Tène Siedlung,
-
frühe Gründung einer Siedlung im Zusammenhang mit dem Bau einer Strasse,
-
spätere Gründung in augusteischer Zeit,
-
späte Gründung in claudisch-neronischer Zeit,
-
Entwicklung aus einer bestehenden ländlichen Kleinsiedlung, wo erst später
eine Änderung des Bestimmungszweckes eintritt (Ansiedlung von
Handwerksbetrieben, religiöse Funktionen, ...).
Der Status der ländlichen Siedlungen
Die vici waren abhängig von den Magistraten und den Räten
der Haupstadt der civitas, zu der sie gehörten. Dies dürfte sie jedoch
nicht daran gehindert haben, eine gewisse Autonomie zu besitzen, um die tägliche
Verwaltung der Siedlung zu gewährleisten, besonders wenn die Siedlung weit
entfernt vom Hauptort lag. Die Einwohner der vici, die vicani, besassen im
Vergleich mit den Stadtbewohnern, den urbani, keine besonderen Rechte.
Desgleichen besass der vicus an sich ebenfalls kein Stadtrecht, im Gegensatz zu
den Städten (colonia, municipium).
Die Anlage der Siedlungen
Die organisierte Anlage der Strassen nach dem städtischen Vorbild mit cardo
und decumanus ist in den Siedlungen meistens nicht erkennbar. Überwiegend
handelt es sich um Gebäude, die entlang der Haupstrasse angelegt sind, obwohl in
manchen Fällen Nebenstrassen festgestellt werden können, die im rechten Winkel
von der Haupstrasse abgehen. Die Gruppierung der Häuser in sogenannte Inseln wie
sie von städtischen Strukturen bekannt sind, ist in den vici nicht gegeben. Es
scheint so, als ob die Struktur der Anlage der Siedlungen hauptsächlich die
Handwerks- und Geschäftsbetriebe berücksichtigt und dass die Lage der
eigentlichen Wohngebäude nur eine untergeordnete Rolle spielte.
Auch die Grabinventare der zu den vici gehörenden Nekropolen unterscheiden sich
von denen der städtischen Friedhöfe. Die Anzahl der Friedhöfe sowie ihre
Belegungsdichte geben jedoch einen guten Anhaltspunkt über die Bevölkerungszahl
der Siedlung.
Die den Häusern vorgelagerten Portiken, Geschäfts- und Handwerksbetriebe mit
offenen Verkaufständen zur Strassenseite sind immer ein Zeichen des städtischen
Charakters der Siedlungen sowie der Wichigkeit dieser Betriebe innerhalb des
vicus.


Rekonstruktionszeichnung
des vicus von Liberchies-Geminiacum im 2. Jh.
in: Thirion, (M.), Le trésor de Liberchies, 1972, fig. 7.
Beheizbare Räume in den Wohnungen - mittels Hypokaustanlagen - können als
äusseres Zeichen eines gewissenen Wohlstandes angesehen werden und als Beweis,
dass der römische Einfluss in Bezug auf die Wohnkultur ziemlich stark war. Die
Dekorationen innerhalb der Wohngebäude sind relativ unbekannt, Wandmalereien und
Mosaikfussböden trifft man nicht sehr oft in ländlichen Siedlungen an - im
Gegensatz zu den reicher ausgestatteten Gutshöfen; vielleicht ein Beweis dafür,
dass sich die lokale Oberschicht nicht in den Siedlungen selbst niederliess,
sondern die umliegenden Gutshöfe bewohnte.
Es gibt genügend bekannte Grundrisse von Häusern, um auf eine regionale
Typologie der Wohnstrukturen zurückzugreifen. Aber diese regionalen
Charakteristiken erschweren es auch, einen allgemein gültigen Wohnungstyp der
gallo-römischen vici zu definieren. Generell häuft sich der Typ der mit der
Schmalseite an die Strasse anstossenden Bauten. Häuser mit Innenhof, die dem
mediterranen domus entsprechen, sind seltener anzutreffen. Am ehesten würde sich
der gallo-römische Wohnungstyp definieren lassen als ein Gebäude, das unter
einem Dach sowohl Wohnräume als auch Räume, die der beruflichen Tätigkeit
dienen, vereint.
Die Einrichtungen der vici
Die ländlichen Siedlungen unterscheiden sich in ihren Einrichtungen stark von
den Städten: kein gemauertes Wasserleitungsnetz sondern Brunnen, keine
Abwasserkanäle sondern einfache Abflussrinnen, ... Auch besitzen die vici nicht
die ganze Palette der in den Städten üblichen Monumentalbauten wie Forum,
Tempel, Theater usw., sondern bestenfalls nur einige Elemente davon.
Bei den Tempeln handelt es sich in den meisten Fällen um den gängigen
gallo-römischen Umgangstempel mit quadratischem Grundriss, dessen höherer
Zentralraum von einer niedrigen äusseren Umgangshalle mit Säulen oder einfachen
Stützen umgeben war. Das Theater ist meistens ein Bühnentheater mit
halbkreisförmigem Zuschauerraum und abschliessendem Bühnengebäude (z. B.
Dalheim). Öffentliche Bäder finden sich praktisch in allen Siedlungen, auch in
den kleineren vici. Die Grabstätten befinden sich immer ausserhalb der
Siedlungen, vorzugsweise entlang den aus dem Ort herausführenden Haupstrassen,
die oft von Reihen von Grabstätten und Grabmonumenten gesäumt waren.
Handwerk und Handel
Die archäologischen Befunde lassen natürlich handwerkliche Aktivitäten relativ
leicht nachweisen. Was sich allerdins nicht klar belegen lässt, ist die die
Frage nach dem Absatzgebiet der produzierten Waren. Manche nachgewiesene
Handwerksbetriebe in den vici scheinen schon dafür ausgelegt worden zu sein,
grössere Mengen herzustellen als die, welche für den lokalen Markt erforderlich
waren. Vor allem Keramik- und Metallwerkstätten waren auf einem Absatz
ausserhalb des lokalen Marktes ausgerichtet.
Nachweisbare Silos oder Speicher sind allein allerdings kein eindeutiger Beweis
für Handelsbeziehungen, die den lokalen Rahmen überschreiten. Für ausgedehnte
Handelsbeziehungen scheinen allerdings nur die vici in Frage zu kommen, die an
wichtigen Verkehrsadern lagen.
Der Zerfall
Der Zeitpunkt des Zerfalls vieler Siedlungen in den Wirren der letzten Hälfte
des 3. Jh ist gesichert - viele Brandschichten sowie die Zweitverwendungen
monumentaler Architekturelemente legen hiervon Zeugnis ab. Ob aber nur die
Germaneneinfälle von 276 daran schuld waren, wie dies immer wieder in älteren
archäologischen Publikationen behauptet wird, ist fraglich. Auch die politischen
und sozialen Umwälzungen spielen sicherlich eine bedeutende Rolle. Innere
Unruhen, die Machtergreifung lokaler Herren, komplette Aufgabe der Siedlung nach
ökonomischen Fehlschlägen scheinen ebenso für die Aufgabe oder den lansamen
Verfall von manchen Siedlungen in Frage zu kommen. Eigenartigerweise kennen aber
einige Siedlungen wieder einen sehr zögernden Wiederaufschwung zu Beginn des 4.
Jh, während für andere Siedlungen das 4. Jh. eine Periode der Blüte bedeutet.
Mit dem Ende der Kaiserzeit kommt auch vielerorts das Ende und die Aufgabe von
zahlreichen Siedlungen und den damit verbundenen Heiligtümern. Ursachen hierfür
waren die Unfähigkeit, sich in die neuen politischen, ökonomischen und sozialen
Kontexte einzufügen und sich an die allgemeine Desorganisation, die nach dem
Zerfall der Kaiserzeit eintritt, anzupassen. Einige Siedlungen erhalten sich
jedoch auch über diese Zeit hinaus und erhalten neue administrative Funktionen,
manchmal verbunden mit der Einrichtung von späten Münzprägestätten.
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